Luzerm

Streit um neue Garage: Bundesgericht gibt Luzerner Recht

Es ging um ein Klettergerüst für Pflanzen – der Streit dauerte 13 Jahre und endet jetzt mit einem Bundesgerichtsurteil.

Der Fall nahm seinen Anfang im Jahr 2013: Es ging um das «Schlössli an der Halde», einen schützenswerten Bau aus dem 16. Jahrhundert im Stadtluzerner Bellerive/Schlössli-Quartier. Der Besitzer wollte auf seinem Grundstück eine neue Garage bauen. Dafür erhielt er 2013 eine Baubewilligung der Stadt – verbunden mit der Auflage, die Pläne inklusive Material- und Farbkonzept der kantonalen Denkmalpflege zur Begutachtung vorzulegen. Allerdings startete der Eigentümer die Bauarbeiten, ohne die Denkmalpflege zu konsultieren. In der Folge verhängte die Stadt einen Baustopp.

Es folgte eine Projektänderung mit einer kleineren Garage und diversen Anpassungen, um den Neubau möglichst gut in die schützenswerte Umgebung einzugliedern. Die Pläne erhielten auch den Segen der Denkmalpflege.

Gerüst als Sicherheitsrisiko für Kinder?

Doch 2023 stellte die Stadt fest, dass erneut nicht alle Vorgaben umgesetzt worden waren. Insbesondere das Rankgerüst für Kletterpflanzen, welches dazu dienen sollte, die Garage dezent in die Umgebung einzufügen, fehlte. Das war aber nicht etwa ein Versäumnis, sondern ein bewusster Entscheid des Eigentümers. Dieser war nämlich zum Schluss gekommen, dass das Rankgerüst ein Sicherheitsrisiko darstellen könnte – etwa, wenn es von Kindern bestiegen würde. Entsprechend wehrte sich der Eigentümer gegen die Anordnung der Stadt, welche auch mit einer Strafandrohung verbunden war. Vor dem Luzerner Kantonsgericht blitzte der Mann ab. Doch das Bundesgericht gibt ihm jetzt Recht, wie einem aktuellen Urteil zu entnehmen ist. Die Stadt muss ihm nun die Gelegenheit geben, mittels Projektänderungsgesuch einen Verzicht auf das Klettergerüst bewirken zu können.

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