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Kolumne

«Stimme aus Bern» von Erich Ettlin: Budget und Eigenmietwert

Der Obwaldner Ständerat Erich Ettlin berichtet von der Wintersession, in der vor allem über das Budget und den Eigenmietwert diskutiert wurde.

Die Wintersession war vor allem durch das Budget 2025 geprägt. In verschiedenen Runden, bis zur Einigungskonferenz, näherten sich die beiden Räte einander an. Bis zum Schluss bestanden Differenzen bei den Kürzungen, die man vornehmen will. Denn die Mehrausgaben für die Armee (plus 530 Millionen Franken) waren relativ rasch beschlossen. Der Bundesrat hatte Querschnittkürzungen vorgeschlagen, und das Parlament stritt sich schliesslich noch um die zusätzlichen Kürzungen bei der Entwicklungszusammenarbeit, den Personalkosten und so weiter.

Ständerat Erich Ettlin (CVP/Mitte), Obwalden. 
Bild: Samuel Trümpy/zvg

Relativ schnell war klar, dass wir ein Budget haben, ein budgetloser Zustand ist in unserem System eher unwahrscheinlich. Denn wenn noch Differenzen bestehen, ist mit einem einfachen System für eine Lösung gesorgt. Können sich die Räte bei einer Position nicht auf einen Betrag einigen, «gewinnt» am Schluss der tiefere Betrag. Das beeinflusst natürlich das taktische Vorgehen im Verlauf der Beratung und mag, von aussen gesehen, manchmal etwas rätselhaft ablaufen.

Ein weiteres wichtiges Geschäft war die Abschaffung des Eigenmietwertes. Auch hier waren sich die beiden Kammern bis am Schluss nicht einig. Der Ständerat wollte den Eigenmietwert nur für den Erstwohnsitz, nicht aber für Zweitliegenschaften (Ferienwohnungen/-häuser) abschaffen. Der Nationalrat beharrte auf einer konsequenten Abschaffung für alle Liegenschaften. Diese Lösung setzte sich durch. Damit haben vor allem die Gebirgskantone Mühe, da sich bei ihnen doch viele Ferienliegenschaften befinden, bei denen der Wegfall des Eigenmietwertes zu Steuerausfällen führt. Um diese Ausfälle zu kompensieren, sieht die nun angenommene Revision vor, dass die Kantone eine Liegenschaftssteuer (sogenannte Objektsteuer) auf Zweitwohnsitzen einführen können. Das heisst, dass ein Prozentsatz des Liegenschaftswertes besteuert wird. Eine solche Steuer benötigt jedoch eine Verfassungsänderung. Somit gibt es sicher eine Volksabstimmung.

Wann die kommt, ist noch nicht klar. Bis dahin wünsche ich allen schöne Festtage und einen guten Rutsch ins 2025.

Ständerat Erich Ettlin (CVP/Mitte), Obwalden

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