Die Mitglieder der katholischen Kirche der Stadt Zug haben anlässlich ihrer Versammlung vom 2. Dezember 2025 einen Steuerrabatt für das Jahr 2026 beschlossen. Möglich wird er dank einer stabilen Finanzlage und positiver Steuerprognosen, wie es in einer Mitteilung heisst.
Dank erneut steigender Steuereinnahmen – insbesondere bei den juristischen Personen – wird im Budget 2026 der katholischen Kirchgemeinde Zug bei Aufwand und Ertrag von rund 26 Millionen Franken mit einem Überschuss von etwa 180'000 Franken gerechnet. Angesichts dieser wiederholt sehr positiven Ausgangslage beschloss die Versammlung einen Rabatt von 15 Prozent auf dem Basissteuerfuss von 7 Prozent und genehmigte auch alle weiteren Anträge des Kirchenrats.
Zudem bewilligte die Versammlung mehrere Investitionen, gab grünes Licht für die Neugestaltung des Areals St. Johannes und sprach einen Kredit für die Neukomposition der Fronleichnamsmesse.

Des Weiteren gab der Kirchenrat laut Mitteilung eine Machbarkeitsstudie zur zukünftigen Nutzung der Kirche St. Michael in Auftrag, mit Fokus auf deren Konzerttauglichkeit. So könnten die ohnehin anstehenden Sanierungsarbeiten mit einer potenziellen Nutzungserweiterung kombiniert werden. Details zur Studie und den Plänen folgen im Frühling 2026.
Baar drückt den Steuerfuss ebenfalls hinunter
Auch die Versammlung der katholischen Kirchgemeinde Baar senkt die Steuern, wie es in einer Mitteilung heisst. Die 82 anwesenden Stimmberechtigten genehmigten an der Versammlung vom 1. Dezember das Budget 2026 einstimmig. Es sieht bei Ausgaben von rund 11,8 Millionen Franken einen Einnahmenüberschuss von knapp 2,1 Millionen Franken vor. Dies trotz einer Senkung des Kirchensteuerfusses auf neu sieben Prozent, auf den zusätzlich ein Rabatt von fünf Prozent gewährt wird. Das entspricht einem Nettosteuerfuss von 6,65 Prozent. Der bislang geltende Steuerfuss betrug acht Prozent, mit einem Rabatt von zehn Prozent (Netto 7,2 Prozent).
Die Versammlung genehmigte auch das neue Personalreglement. Dieses war notwendig geworden, da auch der Kanton seine Anstellungsbedingungen auf eine neue gesetzliche Basis gestellt hatte. Kirchgemeindepräsident Thomas Inglin hob hervor, dass sich die katholischen Kirchgemeinden im Kanton Zug in einem intensiven Prozess um eine Harmonisierung ihrer Personalreglemente bemüht hätten.
Zwei Änderungsanträge aus der Versammlung wurden bei wenigen Gegenstimmen gutgeheissen. Der eine Antrag brachte einen Passus ins Reglement, wonach auch die Entschädigung des Kirchenrats regelmässig der Teuerung angeglichen werden soll. Mit dem anderen Antrag wird neu auch der amtsbedingte Zeitaufwand der Rechnungsprüfungskommission finanziell entschädigt. Ausserdem bestellten die Baarer Katholiken ihren Kirchenrat für die Legislaturperiode 2026-2030 neu. (dvm)


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