
Die Habilitation ist die höchste Hochschulprüfung und qualifiziert für Professuren. Sie weist die Befähigung für selbstständige Forschung und Lehre an einer Universität nach. Ein grosser Schritt, der auch mit viel Aufwand verbunden ist. Der Präsident I des Obwaldner Verwaltungs- und Obergerichts und Rechtsanwalt, Dr. Stefan Keller, hat das aufwendige Verfahren an der Uni Freiburg erfolgreich bestanden.
Er verfasste eine umfangreiche Habilitationsschrift, die nach den letzten Korrekturen und Aktualisierungen in Buchform erscheinen und etwa 550 Seiten umfassen wird. Der Titel der Habilitation lautet: «Der Gesamtarbeitsvertrag im Zwielicht des Kartellrechts»
Gemäss Reglement musste die Habilitationsschrift angenommen werden. In einem nächsten Schritt müssen «Kandidaten» einen 45-minütigen Habilitationsvortrag zu einem mit der Habilitation zusammenhängenden Thema, das aber nicht identisch sein darf, halten. Stefan Keller wählte den Titel: «Das kartellrechtliche Zivilverfahren – ein stetes Mauerblümchen?».
Das Verfahren erklärt er so: «Unmittelbar nach dem – öffentlichen – Vortrag, musste ich die Habilitationsarbeit im Rahmen einer ausserordentlichen Professorenratssitzung vorstellen und anschliessend den Saal verlassen. Die anwesenden Professoren – 1. Referent, 2. Referent, Dekan und weitere Professoren – haben anschliessend die Annahme definitiv beschlossen und über die sogenannte «venia legendi», das heisst die Fachrichtung der Lernbefähigung an der Universität, befunden. Ich hatte das Privileg, dass mir eine ausserordentlich breite venia legendi verliehen wurde; nämlich für das gesamte Wirtschaftsrecht und ausserdem für das Arbeitsrecht.»
Stefan Keller wurde von der Uni Freiburg zum Privatdozenten ernannt. Damit kann er aber an jeder Universität bei entsprechender Anstellung unterrichten. An der Universität Freiburg hat er ausserdem das Recht, jederzeit Vorlesungen zu halten.

Schon seit 2015 übte er an der Fern-Uni Schweiz drei Lehraufträge aus. Zwei davon hat er nun gekündigt. Er werde wahrscheinlich an einer ‹normalen› Uni einen Lehrauftrag annehmen. «Wo und in welchem Bereich habe ich noch nicht entschieden», sagt er auf Anfrage. Der Aufwand eines einzelnen Lehrauftrags lasse sich mit dem Pensum von 90 Prozent als Gerichtspräsident gut vereinbaren. Er habe keine Absicht, die Tätigkeit als Gerichtspräsident aufzugeben. «Die Wahl zum Privatdozenten ist nach dem Anwaltspatent und dem Doktorat die eigentliche ‹akademische Krönung›, die es erlaubt, sich neben der Praxis vermehrt in der Forschung zu engagieren. Meine Thematik wird im Bereich Wirtschaftsrecht und/oder Arbeitsrecht sein. Ich bin entsprechend sehr erfreut, dass es so gut geklappt hat.»
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