Stand-up-Paddeln (SUP) ist zu einem Trendsport geworden. Kaum wird es wärmer, wird auf den Gewässern wieder ruhig und schwerelos übers Wasser gegleitet. Weil etliche Paddlerinnen die geltenden Vorschriften nicht kennen, lancieren die Zentralschweizer Polizeikorps nun eine neue Präventionskampagne. Damit sollen die Freizeitsportler gezielt sensibilisiert werden, denn sie sind sich laut Mitteilung den Gefahren auf dem See oft nicht bewusst. Und auch auf dem See gibt es Regeln. Hier ein Überblick und die Tipps der Polizei:
Paddeln Sie nicht allein und planen Sie Ihre Tour gut. Im Idealfall besuchen Sie einen Einführungskurs.
Ab 300 Meter Entfernung vom Ufer und auf Flüssen ist das Mitführen einer Schwimmweste Pflicht. Wir empfehlen jedoch, immer ein Rettungsmittel zu tragen. Bei Nebel, Dämmerung und Nacht ist ein weisses Rundumlicht auf dem SUP Vorschrift.
Das SUP ist mit Namen, Adresse und Telefonnummer zu beschriften.
Kleiden Sie sich entsprechend der Wassertemperatur, der Wetter- und Windvorhersage.
Verwenden Sie eine Leash bzw. Fussleine nur auf Seen, nicht aber auf Flüssen.
Halten Sie einen Abstand von mindestens 25 Meter zu Wasserpflanzen wie Seerosen, Schilf, etc.
Gelbe Bojenfelder dürfen nicht befahren werden. Meiden Sie Zonen mit badenden Personen.
Kurs- und Güterschiffe, Segelboote und Berufsfischer haben immer Vortritt. Unter Ruder- und Paddelbooten (SUP) gilt Rechtsvortritt.
Halten Sie Anlegestellen, Hafeneinfahrten und Fahrwege von Kursschiffen frei.
Sturmwarnung: Befolgen Sie das orange Blinklicht. Langsames Blinken = Ufernähe aufsuchen. Schnelles Blinken = Gewässer sofort verlassen.
Verzichten Sie vor und während des Paddelns auf Alkohol.
Fordern Sie in Notfällen unter der Nummer 117 Hilfe an. (rem)

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