Die Feuerwehrersatzabgaben in der Stadt Luzern sind ungerecht, finden mehrere Mitglieder der SP- und der Grünen/Jungen Grünen-Fraktion. Denn: Bezahlt werden diese von Frauen und Männern zwischen 20 und 50 Jahren, die keinen Dienst in der Feuerwehr leisten (siehe Box). Es sei unter anderem unfair, dass sich Firmen nicht an der Finanzierung der Feuerwehr beteiligen müssen und dass das Vermögen bei der Bemessung der Abgabe keine Rolle spiele.
Deshalb fordern die beiden Fraktionen per Motion eine Senkung der Abgabe von aktuell 4,5 Promille des steuerbaren Einkommens auf das im Kanton gesetzlich vorgeschriebene Minimum von 1,5 Promille. Die Finanzierung der Feuerwehr solle primär über allgemeine Steuergelder stattfinden.
So funktioniert die Feuerwehrersatzabgabe
Im Kanton Luzern sind Frauen und Männer zwischen 20 und 50 Jahren feuerwehrpflichtig. Dieser Pflicht können die Betroffenen nachkommen, indem sie in einer Gemeinde-, Stützpunkt- oder anerkannten Betriebsfeuerwehr Dienst leisten. Wer das nicht tut, muss eine Ersatzabgabe bezahlen, deren Höhe auf Gemeindeebene geregelt ist. Das kantonale Feuerschutzgesetz schreibt vor, dass die Abgabe zwischen 1,5 und 6 Promille des steuerbaren Einkommens liegt und mindestens 50 bis maximal 500 Franken jährlich beträgt.
Stadt will gerechtere Finanzierung
Nun liegt die Antwort des Stadtrates vor. Darin anerkennt dieser, dass es bei der Finanzierung der Feuerwehr eine Ungerechtigkeit gibt. Der Ungleichbehandlung könne «am wirksamsten durch eine komplette Abschaffung der Feuerwehrersatzabgabe und eine vollständige Finanzierung durch allgemeine Steuermittel entgegengewirkt werden», sagt Sicherheitsdirektorin Melanie Setz (SP). Der Stadtrat will sich beim Kanton für eine «verursachergerechtere» Lösung der Feuerwehrfinanzierung einsetzen, wie er in der Motionsantwort schreibt.
Die Ersatzabgabe von 4,5 Promille habe aber auch Vorteile: So könne die Feuerwehr mit einem Teil der Abgaben Einlagen in ihre Spezialfinanzierung machen. Die Gelder können eingesetzt werden, um den geplanten neuen Stützpunkt auf dem EWL-Areal mitzufinanzieren. Die Feuerwehr sei in den vergangenen Jahren sehr sorgfältig mit dem Geld umgegangen und habe auf Neu- und Ersatzbeschaffungen verzichtet, um gezielt solche Einlagen tätigen zu können. Ende 2023 betrug daher das Eigenkapital der Spezialfinanzierung rund 14,6 Millionen Franken.
Senkung bedeutet Defizit
Der Stadtrat spricht sich nun für eine Senkung auf 3 Promille aus. «Auch eine Reduktion auf 1,5 Promille kann die Ungleichheit in der Finanzierung nicht vollständig beheben», sagt Stadträtin Setz. «Die Reduktion auf 3 Promille ist eine Abwägung. Einerseits wird so die Ungleichheit in der Finanzierung der Feuerwehr reduziert, andererseits kann damit aber auch ein Teil der bereits getätigten finanziellen Einlagen der Feuerwehr für die neue Feuerwache gesichert werden», sagt die Sicherheitsdirektorin weiter. Der Vorschlag des Stadtrates sei «ein Kompromiss zwischen einer etwas gerechteren Finanzierung und dem Schutz der zweckgebundenen Einlagen der Feuerwehr für die Feuerwache».
2023 belief sich der Ertrag aus den Abgaben auf 6,9 Millionen Franken. Mit einem Ansatz von 3 Promille wäre der Ertrag um 2,3 Millionen tiefer ausgefallen. Für das Feuerwehrbudget hätte dies ein Defizit von 1,3 Millionen zur Folge gehabt. Die Reserven würden bei diesem Ansatz langsam dahinschmelzen: Die Einlagen wären voraussichtlich in etwa zehn Jahren aufgebraucht, wie der Stadtrat schreibt. Gleichzeitig soll «eine gerechtere Verteilung der Feuerwehrkosten» erarbeitet werden. Mit dem in der Motion geforderten Ansatz von 1,5 Promille würde der Ertrag um 4,3 Millionen sinken und die Spezialfinanzierung noch stärker belastet.

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