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Stadt will Abbruch und Ersatzbau

Das vermutlich 1799 erbaute ehemalige Bauernhaus in der Schochenmühle soll abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden. Wann mit dem Ersatzbau begonnen werden kann, ist von einem Parlamentsentscheid abhängig.
Das Anfang März ausgebrannte Mehrfamilienhaus in der Schochenmühle will der Stadtrat durch einen Neubau ersetzen lassen. (Bild: Stefan Kaiser (6. März 2018))

Im August 2017 brannte das Centro Español in der Kollermühle. Der Totalschaden beläuft sich auf 370000 Franken, der von der Gebäudeversicherung übernommen wird. Bis Ende Jahr könnte ein Ersatzbau fertig sein («Zuger Zeitung» vom 16. Juni).

Anfang März brannte das Mehrfamilienhaus an der Schochenmühlestrasse 2 aus. Und auch das vermutlich 1799 erbaute ehemalige Bauernhaus erlitt einen Totalschaden, wie aus der Antwort auf eine Interpellation zu lesen ist. Diese reichte Philip C. Brunner (SVP) nach dem Brand ein, sie hiess: «Der ‹Feuerteufel› ist in Zug erwacht – was machen jetzt die ‹Engel› im Stadthaus, um städtisches Eigentum vor Zerstörung zu schützen und zu bewahren?» (siehe Box).

«Rekonstruktion ist nicht sinnvoll»

Aus denkmalpflegerischer Sicht ist die Stadt Zug der Meinung, dass ein Wiederaufbau oder Rekonstruktion des abgebrannten historischen Gebäudes nicht sinnvoll sei, schreibt die Stadt in ihrer Antwort. Eine Kopie könne ein Original nie ersetzen und mache nur in Ausnahmefällen Sinn. Wie zum Beispiel der Luzerner Kapellbrücke. «Aus betrieblicher und finanzieller Sicht spricht folgendes dagegen», schreibt der Stadtrat und zählt auf: Ein Nachbau des historischen Gebäudes sei aufwendig, führe zu Mehrkosten und habe in Bezug auf die Nutzungsmöglichkeiten und den Betrieb und Unterhalt diverse Nachteile. «Die alte Raumaufteilung und Erschliessung, die Raumhöhen und die Zimmergrössen entsprechen in keiner Weise mehr den heutigen Anforderungen und den Vorstellungen der Stadt Zug.» Das heisse, die Nutzung müsste diesen Umständen angepasst werden. Ausserdem gebe es Nachteile im Bereich der Haustechnik und der Isolation, die sich nicht rechtfertigen lassen würden. «Aus finanzieller Sicht stimmt somit das Kosten-Nutzen-Verhältnis nicht.»

Die Stadt könne vom Amt für Denkmalschutz nicht zu einer Rekonstruktion gezwungen werden, betont der Stadtrat. Formell müsse sie jedoch für die Abbruchbewilligung zuerst die Entlassung aus dem Inventar der schützenswerten Baudenkmäler beantragen. «Die mündliche Zusage zur Entlassung liegt vor, die schriftliche Zusage wurde in Aussicht gestellt und dürfte demnächst erfolgen.» Sobald die Entlassung erfolgt sei, könne die Abbruchbewilligung erteilt und anschliessend das Objekt abgebrochen werden. Stattdessen solle ein Ersatzbau realisiert werden, wozu das Amt für Raumplanung Anfang Mai 2018 grundsätzlich seine Zustimmung schriftlich in Aussicht gestellt habe, heisst es weiter.

Ob und wie schnell die Stadt mit dem Neubau beginnen kann, hängt nun vom Enscheid des Kantonsparlaments ab, ob es den vom Regierungsrat beantragten Streichungen des Halbanschlusses an die nahe liegende Autobahn sowie die Verlängerung der General-Guisan-Strasse aus dem Richtplan zustimmt.

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