Abstimmung

«Ein Meilenstein»: Die Stadt Luzern sagt klar Ja zu beiden Wohnraum-Vorlagen

Die Stimmbevölkerung bewilligt das städtische Vorkaufsrecht für Liegenschaften und weitere Massnahmen zur Förderung des gemeinnützigen Wohnraums. Die Gegenseite ist enttäuscht, die Ja-Seite fordert weitere Massnahmen.
Wohngebäude im Hirschmatt-Neustadt-Quartier.
Bild: Pius Amrein (Luzern, 12. 6. 2026)

Die Stadt Luzern darf im grossen Stil in gemeinnützigen Wohnraum investieren. Die Stimmbevölkerung hat am Sonntag die beiden stadträtlichen Wohnraum-Gegenvorschläge klar angenommen: jenen zum Vorkaufsrecht mit einem Ja-Anteil von 67,5 Prozent, jenen für eine aktive Bodenpolitik mit einem Ja-Anteil von 69,3 Prozent. Die Stimmbeteiligung lag bei hohen 64 Prozent.

«Für uns ist das ein sehr erfreuliches Resultat», sagt Baudirektorin Korintha Bärtsch (Grüne). Sie spricht von einem «Schlüsselmoment» und «Meilenstein» für die Luzerner Wohnraumpolitik. «Die Wohnraumknappheit und die steigenden Preise für Wohnungen und Liegenschaften bereiten der Bevölkerung Sorgen.» Dem begegne man mit einem «Strauss von Massnahmen».

Diese Massnahmen sind geplant

Durch das Vorkaufsrecht kann die Stadt bei privaten Liegenschaftsverkäufen eingreifen und die Liegenschaft zum vereinbarten Preis selbst erwerben. Diese Liegenschaften sollen vor allem an gemeinnützige Wohnbauträger weiterverkauft oder im Baurecht abgegeben werden. Dabei handelt es sich um den Gegenvorschlag zu einer zurückgezogenen SP-Initiative.

Die «aktive Bodenpolitik» sieht vor, dass bis 2048 total 1100 zusätzliche preisgünstige Wohnungen entstehen und der Anteil der gemeinnützigen Wohnungen auf 18 Prozent steigt (aktuell rund 14 Prozent). Um diese Ziele zu erreichen, gründet die Stadt die gemeinnützige Stiftung «Wohnraum für alle» und stattet diese mit einem Kapital von 70 Millionen Franken aus.

Zudem kann die Stadt weitere gemeinnützige Wohnbauträger mit Darlehen von insgesamt 44 Millionen unterstützen. Weiter beabsichtigt sie langfristig, Grundstücke im Umfang von rund 200 Millionen Franken zu erwerben. Bei dieser Vorlage handelt es sich um den Gegenvorschlag zu einer Grünen-Initiative, die ebenfalls zurückgezogen worden ist.

So reagiert die Ja-Seite

Die Grünen sind «hocherfreut» über das Resultat, wie sie mitteilen. «So können Lösungen für eines der drängendsten Probleme der Bevölkerung gefunden werden.» Die Stadt erhalte nun «wirksame Instrumente», schreibt die SP in einer Mitteilung. Sie betont aber auch, dass es aufgrund «der stark zunehmenden Präsenz von renditeorientierten Investoren auf dem Immobilienmarkt» weitere Massnahmen brauche. Als Beispiel nennt die SP etwa die Unterstellung unter das kantonale Gesetz zum Erhalt von Wohnraum, das höhere Hürden für Mietzinserhöhungen nach Bauprojekten vorsieht.

Eine entsprechende Initiative hat der Mieterinnen- und Mieterverband (MV) bereits eingereicht – und sieht sich durch das Abstimmungsresultat in seiner Haltung «bestärkt», wie er mitteilt. «Für uns ist klar: Der nächste Schritt muss nun der Schutz des bestehenden preisgünstigen Wohnraums vor Rendite-Sanierungen und Luxus-Ersatzneubauten sein.»

So reagiert die Nein-Seite

Das Nein-Komitee ist enttäuscht, wie Mitglied und FDP-Präsident Moritz Falck sagt: «Aber wir respektieren das klare Verdikt.» Man teile mit den Befürwortern zwar das Ziel, dass es mehr Wohnraum, auch bezahlbaren, braucht. «Wir sind aber der Meinung, dass das städtische Massnahmenpaket das falsche ist.» Stattdessen brauche es Massnahmen, um mehr Bauprojekte zu ermöglichen und die Bewilligungsverfahren zu vereinfachen. «Das Problem ist, dass zu wenig gebaut wird und das Wohnangebot zu klein ist.» Entsprechende Vorstösse habe man bereits eingereicht. «Offensichtlich ist es uns aber nicht gelungen, unseren Weg der Bevölkerung aufzuzeigen», sagt Falck. Hinsichtlich der Initiative zum Gesetz über den Erhalt von Wohnraum müsse man sich nun «überlegen, wie wir unsere Botschaft vermitteln». Zudem werden die Bürgerlichen sich weiterhin mit Vorschlägen einbringen, mit denen die Bautätigkeit gefördert werden soll.

Enttäuscht ist auch der Hauseigentümerverband (HEV) Luzern, der das  Vorkaufsrecht bekämpft hat. Man akzeptiere das Resultat, habe jedoch «in der Sache dafür überhaupt kein Verständnis», teilt er mit. Es handle sich um einen «massiven Eingriff in die Vertrags- und Eigentumsfreiheit». Der HEV fordert ebenfalls, dass die Wohnbautätigkeit gefördert werden soll.

Auf dieses Argument geht auch Korintha Bärtsch ein: Die Förderung der Wohnbautätigkeit sei ein Ziel des Stadtrats. Man wolle etwa Baubewilligungsverfahren beschleunigen und mit der Anpassung der Bau- und Zonenordnung in Littau neue Bauprojekte ermöglichen.

So geht es nun weiter

Die Stiftung soll noch dieses Jahr gegründet werden, sagt Bärtsch. Der Bewerbungsprozess für den Stiftungsrat werde demnächst eingeleitet. Das Vorkaufsrecht tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Dafür starten nun Vorbereitungen, es braucht unter anderem zusätzliches Personal und Richtlinien für die Anwendung des Rechts. Dieses soll «sehr gezielt eingesetzt» werden, sagt Jonas Baum, Projektleiter Stadtplanung. Man kaufe nicht massenhaft Liegenschaften zu «Fantasiepreisen». Grundsätzlich sei die Stadt vor allem an grösseren oder strategisch gut gelegenen Liegenschaften interessiert. Konkrete Areale habe man noch nicht ins Auge gefasst. Ebenfalls ab 2027 kann die Stadt Darlehen an gemeinnützige Wohnbauträger vergeben.

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