Robert Knobel
Der Luzerner Stadtrat hat am Donnerstag seine Pläne für eine Revision der Bau- und Zonenordnung (BZO) präsentiert. Eines der Ziele ist die Schaffung von mehr Wohnraum. Deshalb sollen diverse Areale in die Wohnzone umgeteilt oder bestehende Wohnareale verdichtet werden. In einigen Fällen will die Stadt sogar die Art der Wohnnutzung vorschreiben: So sind bereits in der aktuellen BZO einige städtische Areale mit der Auflage «gemeinnütziges Wohnen» versehen. Damit sollen die Vorgaben der Wohnraum-Initiative umgesetzt werden.
Sind Alterswohnungen mit den Vorgaben der Stadt kompatibel?
Mit der BZO-Teilrevision sollen nun zusätzliche Areale hinzukommen, auf denen zwingend gemeinnützig gebaut werden muss. Darunter ist auch ein privates Grundstück in der Würzenbachmatte. Dort, auf dem Areal des Reformierten Kirchgemeindehauses, gibt es Überlegungen für Alterswohnungen. Doch wären diese mit dem Kriterium «gemeinnütziges Wohnen» überhaupt kompatibel? Die städtische Baudirektorin Manuela Jost (GLP) sagt dazu: «Wenn die Alterswohnungen von einem gemeinnützigen Wohnbauträger erstellt werden, sind die Vorgaben erfüllt.» Doch für die Reformierte Kirchgemeinde ist genau dies ein Problem. Kirchgemeindepräsidentin Marlene Odermatt sagt: «Für uns ist lediglich klar, dass wir Alterswohnungen als Option prüfen wollen, da es dafür ein grosses Bedürfnis im Quartier gibt. Wer diese bauen und betreiben wird, ist aber noch völlig offen.» Die Vorgabe, gemeinnützig zu bauen, bedeute eine deutliche Einschränkung – dies umso mehr, als dies bisher gar kein Thema war. «Wir hatten Ende letzten Jahres die letzte Sitzung mit der Stadt. Von gemeinnützigen Wohnungen war dabei nie die Rede», sagt Odermatt. Es sei nicht etwa so, dass man dem Gedanken der Gemeinnützigkeit negativ gegenüber stehe:
«Es ist klar, dass wir keine Wohnungen im hochpreisigen Segment anbieten würden».
Doch ob eine Kirche als gemeinnütziger Wohnbauträger gelten kann, ist fraglich. Denn der Stadtrat hat bereits in einem früheren Fall die Gemeinnützigkeits-Kriterien sehr streng ausgelegt: Demnach können fast ausschliesslich Wohnbaugenossenschaften als gemeinnützig gelten – es sei denn, eine Organisation schreibt in ihren Statuten explizit fest, dass sie die Wohnungen nicht gewinnorientiert betreiben will.
Ob sich unter diesen Voraussetzungen eine Überbauung der Würzenbachmatte für die Kirchgemeinde lohnen würde, bleibt offen. Denn in Zeiten von sinkenden Mitgliederzahlen werden Immobilien für die Kirchgemeinden zu einer zunehmend wichtigen Einnahmequelle.
FDP wünscht grosse Alterssiedlung im Würzenbach
Die Reformierte Kirchgemeinde will in diesem Sommer das weitere Vorgehen konkretisieren. Dabei soll auch geklärt werden, was die geänderte BZO für das Projekt genau bedeutet. Weiterhin im Raum steht auch die Idee, die Alterssiedlung auf das gegenüber liegende Schädrüti-Schulhaus auszudehnen. Ein Vorstoss der FDP hatte bereits früher gefordert, Alterswohnungen im leer stehenden Schulhaus zu prüfen. Der Stadtrat lehnte dieses Ansinnen aber ab, weil die Fläche zu klein sei, um rentabel zu sein. Die FDP reichte daher zusammen mit SVP, CVP und Grünen einen weiteren Vorstoss ein. Darin wird der Stadtrat aufgefordert, mit den Reformierten Kontakt aufzunehmen im Hinblick auf ein gemeinsames Projekt für Alterswohnungen – sowohl im Schulhaus als auch auf dem Kirchgemeinde-Areal. Passiert ist bisher aber wenig. «Seit der letzten Sitzung im Dezember haben wir von der Stadt nichts mehr gehört», sagt Odermatt
Der Diskussionszeitraum für diesen Artikel ist leider schon abgelaufen. Sie können daher keine neuen Beiträge zu diesem Artikel verfassen!