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Datenaustausch

Sperren für Casinospieler: Luzerner Regierung will Abkommen mit allen Nachbarländern

Der Bund will mit dem Fürstentum Liechtenstein Daten über gesperrte Spielerinnen und Spieler austauschen. Der Luzerner Regierungsrat begrüsst die Pläne, fordert aber ähnliche Abkommen mit weiteren Nachbarstaaten und in anderen Bereichen.

Gäste im Casino Schaanwald im Fürstentum Liechtenstein. 
Bild: Bild: Peter Klaunzer/Keystone (14. Dezember 2022)

Spielerinnen und Spieler können sich in der Schweiz freiwillig sperren lassen, wenn sie Gefahr laufen, sich mit exzessivem Geldspiel zu verschulden. Oder sie werden von den Spielbanken gesperrt. So oder so: Die Sperren wirken nur in der Schweiz. Es besteht die Gefahr, dass die Betroffenen ihr Glück im grenznahen Ausland versuchen. Dem will der Bund nun einen Riegel vorschieben – vorerst mit einem Abkommen mit dem Fürstentum Liechtenstein.

Das Abkommen wird auch Spielerinnen und Spieler aus dem Kanton Luzern betreffen: Eine Autofahrt vom Casino Luzern nach Vaduz dauert bei tiefem Verkehrsaufkommen schliesslich gerade einmal eineinhalb Stunden. Die Luzerner Regierung begrüsst das Abkommen, wie aus der Vernehmlassungsantwort hervorgeht, die sie letzte Woche an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement gerichtet hat.

Schutz wird gestärkt

«Wir unterstützen die Zielsetzung des Abkommens, das die Stärkung des Schutzes der Spielerinnen und Spieler vor exzessivem Geldspiel bezweckt», schreibt der Luzerner Justiz- und Sicherheitsdirektor Paul Winiker im Namen des Regierungsrates. Gerade für die Ostschweizer Kantone sei das Abkommen «ein wichtiger Meilenstein» im Bereich des Spielerschutzes.

Der SVP-Regierungsrat will noch weiter gehen. So sei das Problem, dass gesperrte Spielerinnen und Spieler in Grenzgebieten weiterspielen, nicht nur auf das Fürstentum Liechtenstein beschränkt. Deshalb soll die Schweiz mit weiteren Nachbarländern solche Abkommen anstreben. Ausserdem seien Spielsperren nur eine Facette; Winiker regt deshalb auch in Bereichen wie der Prävention oder in der Schulung des Personals eine «vertiefte grenzüberschreitende Zusammenarbeit» an.

Daten werden nach Sperre gelöscht

Wie im Text des Abkommens steht, hat die Schweiz auch mit anderen Nachbarländern einen Datenaustausch geprüft. Jedoch sei weder «die geografische Lage und Dichte der Spielbanken noch die Rechtslage vergleichbar» mit Liechtenstein. Das Abkommen hält fest, welche Datenkategorien ausgetauscht werden: Name und Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Ausstellungsdatum der Sperre. Die Art und der Grund der Sperre werden den Veranstalterinnen von Geldspielen des anderen Landes nicht mitgeteilt.

Sobald eine Spielsperre aufgehoben wird, dürfen die Daten der betroffenen Person den anderen Spielbanken grundsätzlich nicht mehr zugänglich sein. Die Vernehmlassung zum Abkommen dauert noch bis am 20. Januar. Die Schweiz hat 21 Spielbanken, Liechtenstein deren fünf.

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