Die SP Uri teilt eindeutig nicht die Meinung der Urner Regierung, wenn es um das Urner Sozialhilfegesetz geht. Das geht aus einer Medienmitteilung hervor, in der die Partei auf die Antwort des Regierungsrates auf die Kleine Anfrage «Neue Bestimmung zum Vermögensverzicht im revidierten Urner Sozialhilfegesetz» reagiert. Diese hatte der Landrat Jonas Imhof (SP, Altdorf) gestellt.
Die SP Uri ist der Meinung: «Die Antworten sind unpräzise, ausweichend und spekulativ. Zudem fragt sich die Geschäftsleitung, ob die Regierung den Unterschied zwischen Vermögensverzicht und Vermögensverzehr versteht.»
Ausweichende Antworten zu Vermögensverzicht
Denn die Gemeinden würden der Aufnahme des Vermögensverzehrs in die Gesetzgebung eine hohe Relevanz beimessen und wünschen, dass dieser in der Revision nun ausdrücklich geregelt wird, nicht aber der Vermögensverzicht. Jonas Imhof zielte mit seinen Fragen auf den Vermögensverzicht ab, die Regierung ging in Bezug auf die Gemeinden jedoch lediglich auf den Vermögensverzehr ein.
«In mir erweckt dies den Eindruck, dass die Regierung bewusst diejenigen Punkte herauspickt, welche die Gesetzesvorlage unterstützen. Eine objektive Meinungsbildung wird so verunmöglicht», so Jonas Imhof.
Neue Regelung sei nicht gesetzeskonform
Denn die neue Regelung zum Vermögensverzicht, beispielsweise eine Spende, könne später zu Kürzungen bei der Sozialhilfe führen und bestrafe damit nicht Missbrauch, sondern treffe Personen, die in guten Zeiten Verantwortung übernehmen. Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (Skos) rate strikt von einer Anrechnung des Vermögensverzichts auf die Sozialhilfe ab.
Auf die Frage von Jonas Imhof, ob die vorgesehene Anrechnung von Vermögensverzicht bei der Berechnung des Anspruchs auf wirtschaftliche Sozialhilfe mit den Richtlinien der Skos und der Bundesverfassung (BV) vereinbar sei, weiche die Regierung aus. Sie verweist hier lediglich auf den Artikel zur Nothilfe.
Dabei sei die Sachlage klar: Gemäss einem Bundesgerichtsurteil darf die Sozialhilfe – ausser in Fällen des Rechtsmissbrauchs – nicht wegen Vermögensverzichts verweigert werden. Nothilfe sei zeitlich befristet, liege unter dem Existenzminimum und garantiere daher, laut der SP Uri, kein menschenwürdiges Dasein. Das würde jedoch explizit von der Bundesverfassung gefordert.
Fragwürdiges Bild der Bürger
Die Regierung begründet die Aufnahme von Artikel 26 ins Urner Sozialhilfegesetz damit, «Missbrauch vorzubeugen und sicherzustellen, dass Personen nicht absichtlich auf Vermögen verzichten, (...), dies im Wissen, trotzdem Sozialhilfe zu erhalten und dadurch das Sozialsystem zu belasten.» Die Regierung gehe also «von betrügenden und das System ausnützenden Menschen» aus. «Dieses Menschenbild ist der komplett falsche Ansatz bei der Ausarbeitung eines modernen Sozialhilfegesetzes!», so Landrat Jonas Imhof. Er ist der Meinung, dass «hilfsbedürftige Personen im Zentrum stehen müssten, und nicht im Vornherein als Betrüger verdächtigte Menschen.»
Bei der Umsetzbarkeit des Vermögensverzichts in der Praxis räumt die Regierung gewisse Herausforderungen ein. Der verursachte Mehraufwand wird dann allerdings kurz und knapp mit «nicht hoch» abgetan und Erfahrungsberichte aus anderen Kantonen als «nicht vorliegend» kommentiert. (zvg/dyl)

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