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Uri

SP sieht punktuell Anpassungsbedarf

Die SP Uri begrüsst das zügige Vorgehen bei der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Offenlegung der Interessenbindungen von Mitgliedern des Landrats und des Regierungsrats.

Die SP des Kantons Uri begrüsst das rasche Vorgehen bei der Schaffung gesetzlicher Grundlagen zur Offenlegung von Interessenbindungen für Mitglieder des Landrates und des Regierungsrates, das schreibt die Partei in einer Mitteilung. Die Vorlage basiert auf einer Motion von SP-Landrat Jonas Imhof, die im Februar 2025 vom Landrat als erheblich erklärt wurde. Für die SP Uri sei das ein bedeutender Schritt in Richtung mehr Transparenz und Vertrauen in die Politik.

Herrscht bald mehr Transparenz im Landratssaal in Uri?
Bild: Ilona Schmid

Die Partei unterstützt, dass die Offenlegung zentral durch die Standeskanzlei auf der Website des Kantons erfolgt und ohne zusätzlichen finanziellen Aufwand umgesetzt werden kann. Gleichzeitig fordert sie in ihrer Vernehmlassungsantwort punktuelle Verbesserungen.

Kritisch sieht die SP Uri, dass im aktuellen Entwurf nur Leitungs- und Beratungsfunktionen auf kantonaler, nationaler oder internationaler Ebene offengelegt werden müssen. Die SP verlangt, dass auch entsprechende Funktionen auf kommunaler Ebene sowie in Vereinen und Verbänden erfasst werden – da auch dort potenzielle Interessenkonflikte entstehen können.

Zudem fordert die SP, dass Mehrheitsbeteiligungen an juristischen Personen offengelegt werden müssen, wie es die Motion ursprünglich vorsah. Bei Entschädigungen soll eine Angabe erfolgen, zumindest bei Überschreitung eines noch festzulegenden Schwellenwerts. Auch eine klare Sanktionierung bei absichtlicher Nicht-Offenlegung sei nötig.

Schliesslich spricht sich die SP Uri dafür aus, dass die Offenlegungspflicht bereits per Ende 2025 eingeführt wird – und nicht erst ab den Gesamterneuerungswahlen 2028. (zvg)

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