Altdorf

Gemeinde präsentiert Synthesebericht zur Nutzungsplanungsrevision

Der Gemeinderat hat eine Gesamtrevision der Nutzungsplanung angestossen. Am 23. September präsentiert er an einer Informationsveranstaltung die bisher erarbeiteten Grundlagen für die Revision.

Die aktuelle Nutzungsplanung von Altdorf ist über zehn Jahre alt. Nun hat eine Ortsplanungskommission mit der Unterstützung von Fachbüros die Grundlagen für eine Gesamtrevision erarbeitet. Die Altdorfer Bevölkerung ist eingeladen, am Mittwoch, 23. September, von 18 bis 19.30 Uhr eine Informationsveranstaltung der Gemeinde in der Aula Hagen zu besuchen, wie die Gemeinde in einer Mitteilung schreibt. Dort stellen Fachleute den Synthesebericht vor, der Handlungsempfehlungen und Anpassungsbedarf für die Nutzungsplanungsrevision aufzeigt. Die Bevölkerung werde sich ein erstes Mal zur Stossrichtung der Nutzungsplanung äussern können.

Siedlungsentwicklung nach innen stärken

Im Rahmen der Gesamtrevision der Nutzungsplanung werden die Bau- und Zonenordnung sowie weitere Planungsinstrumente angepasst. Die Planung legt fest, welche Zonen beispielsweise zum Wohnen, zum Arbeiten, für Freizeit und Naherholung oder auch für die Landwirtschaft genutzt werden sollen. Als strategische Leitplanke dient das Siedlungsleitbild. Altdorf ist ausserdem verpflichtet, Eckpunkte des nationalen Raumplanungsgesetzes (RPG 1) abzubilden, etwa die Stärkung der Siedlungsentwicklung nach innen und die Weiterentwicklung von Siedlungsqualitäten. Diese Nutzungspläne sind für Grundeigentümerinnen und -eigentümer verbindlich.

Bevölkerung redet mit

Die Veranstaltung vom 23. September bildet den Auftakt für eine Reihe von weiteren Partizipationsveranstaltungen der Gemeinde. Zum Entwurf der Nutzungsplanung sei im Frühsommer 2027 eine öffentliche Mitwirkung vorgesehen. Die öffentliche Auflage in der zweiten Jahreshälfte 2028 biete eine weitere Mitsprachemöglichkeit. Schlussendlich werde die revidierte Nutzungsplanung 2029 an einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung beschlossen und vom Regierungsrat genehmigt. (zvg)

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