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Uri

Seelisberg muss Bauzonen verkleinern – Bevölkerung soll mitgestalten

Der Gemeinderat Seelisberg hat den Entwurf vom Siedlungsleitbild präsentiert. Um die Zielvorgaben zu erreichen, braucht es grössere Anpassungen.
Die Bauzonen in Seelisberg müssen deutlich verkleinert werden. (Bild: Christoph Näpflin)
Die Bevölkerung von Seelisberg ist aufgerufen, bei der Planung mitzuwirken. (Bild: Christoph Näpflin)

Christoph Näpflin

Im Jahr 2013 hat das Schweizer Stimmvolk die Revision vom Raumplanungsgesetz angenommen. Ziel des neuen Gesetzes ist es, die fortgeschrittene Zersiedlung einzudämmen und überdimensionierte Bauzonen von Gemeinden zu verkleinern. Die Bauzonen sollen dem Baulandbedarf für 15 Jahre entsprechen. Aufgrund dieser Ausgangslage musste sich der Kanton Uri überlegen, wo er wachsen will.

Die Bedarfsberechnung des Kantonalen Richtplans von Uri kam zum Schluss, dass Seelisberg in den nächsten 15 Jahren um 4% wachsen kann. Daraus ergibt sich, dass die aktuellen Bauzonen in Seelisberg deutlich zu gross sind. An der Informationsveranstaltung vom Mittwochabend in der Turnhalle von Seelisberg erhielten die interessierten Besucherinnen und Besucher einen ersten Einblick, wie der Entwurf vom Siedlungsleitbild von Seelisberg zur Einhaltung dieser Vorgabe aussieht.

Im Mittelpunkt steht die Entwicklung der Gemeinde Seelisberg

Im Sommer 2020 hat sich eine Arbeitsgruppe aus Vertretern vom Gemeinderat und den verschiedenen Interessengruppen von Seelisberg mit dieser Situation auseinandergesetzt. Von den 5 Hektaren an Kern- und Wohnzonen in Seelisberg muss gemäss kantonaler Vorgabe und trotz des Siedlungsdrucks von Nidwalden her die Hälfte aus dem Bauland entfernt werden. «Im Mittelpunkt unserer Arbeit stand stets die Entwicklung der Gemeinde Seelisberg aus öffentlicher Sicht», erklärte Arbeitsgruppenpräsident Roman Buholzer das Vorgehen. Dazu wurden die Entwicklungsabsichten auf unbebauten Bauzonen nachgefragt, Schlüsselareale definiert, mögliche Rück- und Umzonungsgebiete evaluiert und Kriterien für eine Rückzonung festgelegt.

Bereits fanden auch erste Gespräche mit den Grundeigentümern statt. Als Hauptentwicklungsgebiete in Seelisberg sind das Oberdorf beim Tanzplatz und die Gebiete rund um den Bahnhofplatz vorgesehen.

Das Projekt gemeinsam mit der Bevölkerung erarbeiten

Mario Roth vom Raumplanungsbüro Remund und Kuster erklärte den Anwesenden die geplanten Änderungen im ganzen Dorf. «Der Entwurf für das Siedlungsleitbild soll eine geordnete Siedlungsentwicklung ermöglichen und möglichst viele bebaubare Grundstücke erhalten», erklärt der Raumplaner die Grundidee des angepassten Siedlungsleitbildes. So sieht der Entwurf verschiedene Umzonungen vor, etwa in Freihaltezonen oder Tourismuszonen. Zusammen mit freiwilligen Auszonungen können so die notwendigen Hektaren fast erreicht werden. Mit diesem Vorgehen kann sich Seelisberg ohne grosse Einschränkungen weiterentwickeln.

Bereits hat der Kanton Uri den Entwurf als gangbaren Weg eingestuft. Die Entwürfe des Siedlungsleitbildes und die Teilrevision der Nutzungsplanung werden vom 6. Mai bis zum 7. Juni 2022 zur Mitwirkung öffentlich aufgelegt. «Alle sind eingeladen, sich schriftlich zum Projekt zu äussern. Wir wollen es gemeinsam mit der Bevölkerung angehen», rief Gemeindepräsidentin Judith Durrer die Anwesenden auf. Nach der Prüfung und Beantwortung der Rückmeldungen aus der Bevölkerung ist geplant, dass ab September 2022 der politische Umsetzungsprozess beginnen kann. Die ersten Reaktionen am Infoanlass waren sachlich und betrafen konkrete Anliegen.

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