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Kriminalgericht

Sechs Jahre für versuchte vorsätzliche Tötung beim Europaplatz in Luzern

Im Rausch hat ein 33-Jähriger einem Mann ein Messer in den Hals gestochen. Das Opfer überlebte, der Beschuldigte kassiert eine mehrjährige Freiheitsstrafe und zwölf Jahre Landesverweis. 
Zur Messerstecherei kams vor dem KKL.
Bild: Archiv: LZ

Das Luzerner Kriminalgericht hat einen 33-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Der Algerier wird zudem für zwölf Jahre des Landes verwiesen. Die Anklage beschuldigte ihn der versuchten vorsätzlichen Tötung, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie einer ganzen Reihe weiterer Delikte. Für versuchte (eventual-)vorsätzliche Tötung und sechs weitere Anklagepunkte haben die Richterinnen den Mann für schuldig befunden. Das Urteil liegt im Dispositiv vor.

Die schwerwiegendste Tat, die ihm zur Last gelegt wurde, ereignete sich an einem Abend im Herbst 2020. Damals griff der Beschuldigte von hinten einen Mann beim KKL in Luzern mit einem Messer an. «Es ist reiner Zufall, dass das Opfer nicht an den Verletzungen gestorben ist», führte der Staatsanwalt an der Verhandlung vom 3. Juli aus.

Folgendes hat sich zugetragen: Der Beschuldigte hat sich mit einer Gruppe auf dem Europaplatz zum Alkoholtrinken und Drogenkonsumieren getroffen. Im Verlauf des Abends kam es mit einer anderen Gruppe zu verbalen Pöbeleien. Der Nordafrikaner soll einen Mann mit dem arabischen Schimpfwort «Sippi» beleidigt haben, was auf Deutsch «Schwanz» bedeutet.

Notoperiert, aber nicht in Lebensgefahr

Der Betroffene stellte den Beschuldigten daraufhin zur Rede. Dann soll sich die Situation vorderhand beruhigt haben. Unvermittelt muss der Beschuldigte dem Gegenüber ein Messer von hinten in den Hals gerammt haben. Dies muss mit einer enormen Wucht erfolgt sein, da es eine sechs Zentimeter tiefe Wunde zur Folge hatte.

Das Opfer wurde im Spital notoperiert, er schwebte nicht in Lebensgefahr. Der Staatsanwalt meinte, dass der Beschuldigte den Tod des Mannes in Kauf nehmen musste. Er beantragte für versuchte vorsätzliche Tötung eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und einen Landesverweis von zwölf Jahren.

Der Verteidiger betonte bei der Verhandlung, sein Mandant habe den Mann nicht töten wollen. An den Vorfall könne er sich nicht erinnern. «Er hat mit Schrecken durch Zeugenaussagen und Aufnahmen vom Ereignis erfahren. Die Tat hat er im Rausch begangen, er bereut es.» Er beantragte für versuchte vorsätzliche Tötung fünf Jahre oder für schwere Körperverletzung vier Jahre. Der Beschuldigte akzeptiere eine mehrjährige Strafe, aber sieben Jahre würden den Rahmen sprengen.

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