Matthias Piazza
Die kommunale Abstimmung in Engelberg vom 23. September wirft ihre Schatten voraus. Mit ganzseitigen Inseraten im «Engelberger Anzeiger» vom 13. September versuchen Befürworter und Gegner, die Bevölkerung auf ihre Seite zu ziehen. Der Wettbewerbskredit für die Sanierung und Erweiterung des Sporting-Parks in der Höhe von 470000 Franken ist umstritten. Engelberger Vereine werben für ein Ja, weil der Sporting-Park für Einheimische und Gäste ein grossartiges Freizeit- und Unterhaltungsangebot darstelle. In einem anderen Inserat wirbt ein überparteiliches Komitee mit dem Argument eines modernen, zeitgemässen, touristischen Angebots für die Annahme des Projektierungskredites. Auch Ernst von Holzen, ehemaliger Talammann von Engelberg, schaltet sich per Inserat in den Abstimmungskampf. Er plädiert für die Ablehnung.
Mit «Nein zu diesem Schritt in die falsche Richtung» ist das zweiseitige Inserat von Theddy Amstutz überschrieben. Den 86-jährigen ehemaligen Skischulleiter und Tennislehrer sticht insbesondere die Absicht in die Nase, das Schwimmbad sozusagen vom Sonnenberg an den Sporting-Park zu «zügeln». «Das geht gar nicht», findet er.
«Standort aufzugeben wäre ein Blödsinn»
«Das Schwimmbad Sonnenberg liegt einzigartig in nur etwa zehn Minuten Fussdistand zum Bahnhof. Weit herum gibt es kein schöner gelegenes Bad, eingebettet in windstiller, sonniger Hanglage mit Sicht auf die Berge», sagt er gegenüber unserer Zeitung. «Dieses Schwimmbad aufzugeben, wäre ein Blödsinn.» Denn mit der Schliessung des Bades mit einem 25 Meter langen Innen- und einem 50 Meter langen Aussenbecken würde kein adäquater Ersatz geboten.
Gemäss Abstimmungsbotschaft ist ein etwa 100 Quadratmeter grosses Aussenbecken geplant, innen ein 250 Quadratmeter grosses Becken mit drei 25 Meter langen Bahnen, zudem ein 200 Quadratmeter grosses Erlebnisbad mit Wasserrutsche und ein 70 Quadratmeter grosses Kleinkinderbecken. Grosse Bedenken hat Theddy Amstutz auch bei der Kapazität. «Im Spitzenmonat August besuchten im Schnitt 180 Gäste das Bad. Die hätten ja im neuen Aussenbad gar nicht Platz. Dafür müsste man ja Platzkarten ausgeben.»
«Stimmbürger wurden überrumpelt»
Die Abstimmung von 2012 sei für ihn nicht massgebend. Damals sprachen sich die Engelberger knapp für den Sporting-Park als neuen Standort für ein Schwimmbad aus. «Die Stimmbürger wurden damals mit der Vorlage überrumpelt und glaubten an einen ebenbürtigen Ersatz, was nun aber nicht der Fall ist.» Für ihn steht fest: «Das Schwimmbad Sonnenberg kann erhalten bleiben. Das ist mit einem vertretbaren Sanierungsaufwand von höchstens 10 Millionen Franken möglich.»
Gegen eine Sanierung des Sporting-Parks habe er nichts. Aber gegen die Pläne des Gemeinderates, dafür 48 Millionen auszugeben und ein solches Schwimmbad zu bauen.
Nebst Schwimmbad und der Sanierung der bestehenden Infrastruktur will der Gemeinderat unter anderem eine Wellnessanlage, eine Bowlinganlage, einen Indoor-Spielplatz und eine Indoor-Schiessanlage im Sporting-Park errichten.
Der Unmut gegen den Projektierungskredit sei gross im Dorf. «Viele sehen das genau so wie ich», erzählt Theddy Amstutz mit Verweis auf die Petition für den Erhalt der Sonnenberg-Badi, die 2017 eingereicht und von rund 580 Leuten unterzeichnet worden sei – 480 stimmberechtigten Engelbergern und 100 Wohnungs- und Chaletbesitzern.
Der grosse Rückhalt für sein Anliegen stimmt ihn zuversichtlich für den 23. September. «Die Abstimmung werden wir gewinnen», ist für ihn klar. Doch damit will er sich nicht zufriedengeben. Unabhängig vom Abstimmungsausgang wolle er mit einer anschliessenden Einzelinitiative bewirken, dass die Engelberger noch dieses Jahr erneut über die Standortfrage des Schwimmbades befinden können.
Eine Unterschrift genügt
«Eine Initiative mit einer einzelnen Unterschrift einzureichen, die dann zu einer Abstimmung an der Urne oder an der Gemeindeversammlung führt, ist in Obwalden tatsächlich möglich», sagt Bendicht Oggier, Geschäftsführer der Gemeinde Engelberg.
Auch wenn die Engelberger an der Urne 2012 die Verlegung des Schwimmbades an den Sporting-Park beschlossen hätten, wäre eine neuerliche Abstimmung in gleicher Angelegenheit zulässig.