Im Kanton Zug haben mehrere Behörden erstmals gemeinsam eine Grosskontrolle in Barbershops durchgeführt. Ziel war es, Schwarzarbeit und weitere Gesetzesverstösse aufzudecken. Insgesamt elf Barbershops mit rund zwanzig Mitarbeitenden wurden am 7. Mai im Rahmen einer ganztägigen Kontrolle überprüft. Beteiligt waren unter anderem die Zuger Polizei, das Amt für Wirtschaft und Arbeit, die Steuerverwaltung, die Ausgleichskasse Zug, das Amt für Verbraucherschutz sowie Faircontrol, die im Auftrag der Paritätischen Kommission Coiffure Schweiz tätig ist.
Die vorläufige Bilanz fällt positiv aus. Die Aktion habe keine schwerwiegenden Verstösse zutage gebracht und wird deshalb als Erfolg gewertet, teilt die Volkswirtschaftsdirektion mit. Einzig bei einigen Haarpflegeprodukten wurden Etiketten beanstandet, da sie nicht in einer Landessprache beschriftet waren – ein Verstoss gegen die Vorschriften des Verbraucherschutzes. Ob bei der weiterführenden Auswertung noch Unregelmässigkeiten auftauchen, ist offen.
Der Fokus der Kontrollen lag auf der Einhaltung von Vorschriften im Bereich Arbeitsrecht, Sozialversicherung, Steuern und Gesundheitsschutz. Laut Bernhard Neidhart, Leiter des Amts für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zug, wurde mit dieser Aktion erstmals ein erweitertes Kontrollsystem im Verbund getestet: «Die beteiligten Stellen führten gemeinsam vor Ort umfassende Prüfungen durch. Ziel war es, ein effektiveres und gezielteres Vorgehen gegen Schwarzarbeit und Missbrauch zu ermöglichen.»
Trotz des personellen Aufwands sehen die Behörden Potenzial im neuen Kontrollansatz. «Die Erfahrungen aus dieser Aktion zeigen, dass koordinierte Einsätze eine gezieltere Durchsetzung erlauben», sagt Neidhart. Denkbar sei, dass solche Verbundkontrollen künftig bei Verdachtsmomenten gezielt wiederholt werden – auch wenn sie im Vergleich zu Einzelkontrollen ressourcenintensiver sind.

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