Im Kanton Uri regelt das Reglement über den Übertritt der Schülerinnen und Schüler in die Oberstufe und in das Gymnasium (Übertrittsreglement) die eignungsgemässe Zuweisung eines Kindes von der 6. Klasse der Primarstufe in die Oberstufe und in die 1. Klasse des Gymnasiums sowie den Wechsel zwischen den verschiedenen Schultypen der Oberstufe.
Im Gegensatz zu anderen Kantonen findet laut einer Medienmitteilung der Bildungsdirektion der Übertritt in Uri prüfungsfrei und ohne fixen Grenzwert bei den Noten statt. Gleichwohl sind die Noten ein wichtiges Kriterium; sie bestimmen die Zuweisung aber nicht allein. Die Lehrperson trifft den Entscheid aufgrund einer ganzheitlichen prognostischen Beurteilung des Kindes und nimmt dabei Rücksprache mit Kind und Eltern.
358 Schülerinnen und Schüler zugewiesen
Per 1. März 2026 haben die Lehrpersonen der 6. Primarklassen insgesamt 358 Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I zugewiesen (Vorjahr: 386).
Wie seit Jahren üblich, machen die Zuweisungen in die Kooperative Oberstufe Niveau C (Werkschule) und in Schultypen oder Niveaus mit Grundanforderungen rund ein Drittel, die Zuweisungen ins Gymnasium und in Schultypen oder Niveaus mit erweiterten Anforderungen rund zwei Drittel aus.
Der Wert der Zuweisungen in die Werkschule liegt unter dem Durchschnitt der vergangenen fünfzehn Jahre. Die Quote der Wechsel ins Gymnasium liegt mit 17,32 Prozent rund 1 Prozent unter dem Schnitt der vergangenen fünfzehn Jahre, ist jedoch deutlich höher als vor einem Jahr (13,99 Prozent). (zvg)
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