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Stadt Luzern

Schon bald übernachten Touristen mit Wohnmobilen auf dem Parkplatz beim Lido

Zu Testzwecken richtet die Stadt Luzern zusätzliche Stellplätze für Wohnmobile auf dem Lido-Parkplatz ein. Diese dürfen nur unter bestimmten Bedingungen genutzt werden.
Ein Wohnmobil beim Lido-Parkplatz.
Bild: Nadia Schärli (Luzern, 12. 8. 2024)

Im Sommer kann es in Luzern vorkommen, dass es mehr Wohnmobile als verfügbare Stellplätze gibt. Um zu testen, wie viele Stellplätze tatsächlich benötigt werden, richtet die Stadt deshalb einen Testbetrieb auf dem Parkplatz Lido mit zusätzlichen Wohnmobilstellplätzen ein.

Der Testbetrieb der Stellplätze dauert vom 15. März bis zum 30. September 2025, wie die Stadt schreibt. Jeweils von 19 Uhr abends bis 10 Uhr morgens stehen auf dem Parkplatz Lido 19 Stellplätze für Wohnmobile zur Verfügung. Es handelt sich um sogenannte Überlauf-Stellplätze, die nur genutzt werden können, wenn der Campingplatz beim Lido voll ist. Tagsüber werden die Flächen weiterhin als normale Parkplätze für Autos genutzt.

Übernachtung kostet 20 Franken

Eine Übernachtung kostet 20 Franken (exklusive Kurtaxen). Die Stellplätze bieten laut der Stadt nur eine begrenzte Infrastruktur und dürfen ausschliesslich von Wohnmobilen genutzt werden, die über die nötige Entsorgungsinfrastruktur verfügen. Die Plätze dienen ausschliesslich der Übernachtung, das Aufstellen von Zelten oder Campingmöbeln ist verboten.

Mit dem Testbetrieb nimmt die Stadt ein Anliegen des Grossen Stadtrates auf. Das Parlament hatte 2024 ein Postulat der SVP überwiesen, das den Stadtrat dazu auffordert, darzulegen, wo ein Stellplatz für Wohnmobile erstellt werden kann . Die Erfahrungen aus dem Testbetrieb sollen nun eine der Grundlagen bilden für ein Konzept, das den Umgang mit Wohnmobilen regelt, wie die Stadt schreibt.

Weiter ist geplant, Wohnmobilreisende für die geltenden Regeln zu sensibilisieren, wie die Stadt auf Anfrage mitteilt. Dafür würden im Sommer Infoflyer verteilt, die «über die geltende Gesetzeslage sowie über die vorgesehenen Übernachtungsplätze informieren».

Was passiert mit illegalen Übernachtungen?

Denn es kommt immer wieder vor, dass Reisende in Wohnmobilen auf Parkplätzen übernachten, beispielsweise bei der Ufschötti. Dort gilt aber ein Nachtparkverbot für Wohnmobile – wie bisher auch beim Lido. «In Zusammenarbeit mit der Polizei wird die Situation im Sommer beobachtet», wie die Stadt ausführt.

Generell gilt: Sofern es kein Nachtparkverbot gibt, ist eine Übernachtung im Fahrzeug erlaubt. Das Campieren hingegen ist bei öffentlichen Strassen und Plätzen generell verboten. Campieren bedeutet gemäss Stadt: «Übernachten mit dazugehöriger Wohntätigkeit wie das Aufstellen eines Vorzelts oder das Benutzen von Campingstühlen vor dem Fahrzeug.» Im Herbst werde man evaluieren, ob das allgemeine Campingverbot ausgeschildert werden muss – und ob weitere Parkplätze mit einem Nachtparkverbot für Wohnmobile belegt werden. (std/sfr)

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