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Luzern

Betreiber des Schlössli Utenberg wollen ausbauen

Derzeit könne man das Schlössli Utenberg auf dem Luzerner Dietschiberg nicht rentabel führen, so die Baurechtsnehmerin. Sie strebt einen Ausbau an. Derweil wird die Nutzung zum Fall für das Kantonsgericht.
Das Schlössli Utenberg mit dem provisorischen Zeltanbau. Bild: Pius Amrein (Luzern, 16. September 2018)
Die provisorische Orangerie muss jedes Jahr auf- und abgebaut werden. Für eine fixe Lösung wird das Bauprojekt erst noch ausgearbeitet. Bild: Pius Amrein (Luzern, 16. September 2018)

Sandra Monika Ziegler

Sandra Monika Ziegler

Seit Mai 2018 ist die Firma Rokoko AG Gastgeberin im Schlössli Utenberg Luzern. Sie hat das Haus mit Umschwung aus dem Konkurs der Firma Cresta Holding AG von der Stadt Luzern im Baurecht erworben. Im Erdgeschoss betreibt sie das Rokoko Café. Das Café mit den beiden Gasträumen und der Terrasse sei jedoch nicht rentabel zu führen, so die Rokoko AG.

Und weil die weiteren Eventräume auch nicht grösser sind, wird ein Ausbau der Orangerie angestrebt. «Kommen Anfragen für Familienfeiern oder Hochzeiten, dann ist ein grösseres Platzangebot gefragt», begründet Verwaltungsrat Daniel G. Widmer das Vorhaben. Vorerst will die Rokoko AG für die Finanzierung des Unterhalts und des Baurechtzinses zweimal monatlich Events im ans Schloss angrenzenden Zeltanbau anbieten.

Orangerie mit 100 Sitzplätzen

Zur Erinnerung: Laut Baurechtsvertrag wird ein jährlicher Zins von 20000 Franken erhoben. Dieser muss aber erst bezahlt werden, wenn der Betrieb Gewinn schreibt. Das war seit dem Start der Laufzeit im Jahr 1997 jedoch noch nie der Fall. Mit einer Orangerie mit 100 Sitzplätzen könnte sich das ändern. Der aktuelle zeltähnliche Aufbau ist mit durchsichtigen Folienseitenwänden versehen und für die nächsten drei Jahre als Sommer-Provisorium gedacht.

«Ende Oktober müssen wir wieder ab- und im Frühjahr wieder aufbauen, das kostet jedes Mal 5000 Franken», erklärt Widmer. Das für den fixen Ausbau nötige Gesuch müsse noch ausgearbeitet werden. Dieser würde einen Ganzjahresbetrieb ermöglichen und soll als Konstruktion mit Glaswänden daherkommen.

Doch nach wie vor ist das Schlössli Utenberg ein Fall für die Justiz. So ist eine Zivilklage gegen die kommerzielle Nutzung hängig. Der Kläger, der Luzerner Unternehmensjurist Loris Mainardi, sieht mit der kommerziellen Nutzung einen Widerspruch zum Erbvertrags mit Charles B. Hoyt aus dem Jahr 1931. Hoyt schenkte damals der Stadt das Schloss mit gewissen Auflagen.

Erbvertrag mit Auflagen

Im Erbvertrag ist die Auflage zur Schlossnutzung so formuliert, dass «als Andenken an den Donator die Nutzung auf immer und ausschliesslich öffentlichen Interessen dienstbar sein muss». Im Obergeschoss des Schlösslis hat nämlich die Treuhandfirma Gramoba AG, Muttergesellschaft der Rokoko AG, ihren Firmensitz.

Deshalb hatte Mainardi bereits mit einer aufsichtsrechtlichen Anzeige gegen den Luzerner Stadtrat geklagt. Die Beschwerde wurde jedoch mit dem Hinweis «Die Auslegung des Erbvertrags ist im Rahmen der vorliegenden aufsichtsrechtlichen Beschwerde nicht zu prüfen» abgewiesen. Jurist Mainardi schlug deshalb den zivilen Prozessweg ein. Doch als die Verfügung für den Kostenvorschuss eintraf, traute er seinen Augen nicht. Das Bezirksgericht verlangte 30'000 Franken dafür.

Kostenvorschuss wird nicht akzeptiert

«Das entspricht einem vermögensrechtlichen Streitwert von 500'000 bis 5 Millionen Franken. Und dies, obwohl ich begründet ausgeführt hatte, dass die Klage aus ideellem öffentlichen Interesse eingereicht wurde und somit kein wirtschaftlicher Streitwert zur Beurteilung steht.»

Weil Mainardi die 30'000 Franken nicht akzeptiert, reichte er Beschwerde beim Kantonsgericht ein. Dieses hat der Beschwerde eine aufschiebende Wirkung erteilt. Jetzt muss das Kantonsgericht vor dem eigentlichen Prozessbeginn ebenfalls über die Höhe des Kostenvorschusses urteilen.

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