«3». Diese Bodenmarkierung sieht, wer auf der Neugüetlistrasse in Rothenburg in Richtung Fussballplatz fährt. Auf Facebook hat jemand davon ein Bild gepostet, verbunden mit dem Kommentar: «Langsam wird es mir zu langsam.» Jemand antwortete: «Entschleunigung pur.» Wie lange die Rothenburger 3er-Zone schon existiert, ist nicht bekannt. Sicher ist: Sie ist auch auf den Satellitenbildern von Google Maps zu sehen, die mit «Jahr 2026» datiert sind.
Was passiert nun, wenn ein Autofahrer dort etwa mit 9 Kilometern pro Stunde statt der erlaubten 3 fährt? Immerhin ist das die dreimal höhere Geschwindigkeit als signalisiert – ein klares Raserdelikt also? Die Luzerner Polizei gibt im Zusammenhang mit der Rothenburger 3er-Zone auf Anfrage Entwarnung: «Das Strassenverkehrsrecht sieht bestimmte Geschwindigkeitsregelungen sowie entsprechend definierte Geschwindigkeitszonen vor. Die zulässigen Geschwindigkeitszonen sind rechtlich festgelegt und können nicht nach Belieben gewählt oder ausgestaltet werden», teilt die Medienstelle zunächst einleitend und generell mit.
Dann wird es spezifisch: «Vor diesem Hintergrund darf als hinlänglich bekannt vorausgesetzt werden, dass eine sogenannte ‹3er-Zone› im Strassenverkehrsrecht nicht vorhanden ist. Eine solche Geschwindigkeitszone kann folglich weder angeordnet werden noch in Wirklichkeit bestehen.» Schlussendlich schreibt die Medienstelle noch, dass «der Kreativität des Strassenverkehrsrechts – anders als jener der Fragestellung – gewisse Grenzen gesetzt sind».
Nun, man darf die Rothenburger Neugüetlistrasse im inoffiziellen 3er-Abschnitt offiziell mit 30 km/h befahren. Schliesslich ist dieses Tempolimit an anderen Stellen korrekt auf den Asphalt gepinselt, wie ebenfalls aus dem All erkennbar. Aber wo ist bei der 3er-Zone offensichtlich das Null hingekommen? Die Antwort war bei der Gemeindeverwaltung zu erfahren.


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