In der Session vom Mittwoch, 27. Mai, behandelt der Landrat den Bericht und Antrag des Urner Regierungsrats zur Revision der Volksschulverordnung erneut. Die Neuauflage zur Revision der Volksschulverordnung war notwendig geworden, nachdem das Urner Stimmvolk die 2024 vom Landrat beschlossene Verordnung im Zuge eines Referendums abgelehnt hatte. Entzündet hatte sich die Kritik daran, dass die damals vorgesehene zusätzliche Unterstützung von grossen Abteilungen für die Schulen freiwillig gewesen wäre und sich der Kanton daher nicht an den allfälligen Kosten beteiligt hätte.
Im Auftrag des Regierungsrats führte die Bildungs- und Kulturdirektion vom 15. Dezember 2025 bis 1. März 2026 sodann die Vernehmlassung für die Neuauflage der Verordnung durch. Der Kern war eine neue Regelung, die jede Schule verpflichtet, für anspruchsvolle Abteilungen einen Ressourcenpool bereitzustellen. Dieser setzt sich zusammen aus einem Sockel von 10 Stellenprozenten pro Schule sowie 0,1 Stellenprozenten pro Schülerin und Schüler. Die Schulleitung weist diese Ressourcen dort zu, wo sie aufgrund der konkreten Situation am meisten Wirkung entfalten. Die damit verbundenen Mehrkosten von rund 530'000 Franken pro Jahr entfallen zu zwei Dritteln auf die Gemeinden und zu einem Drittel auf den Kanton.
Breite Unterstützung in der Vernehmlassung
Im Rahmen der Vernehmlassung gingen gut vierzig Stellungnahmen ein, wie die Bildungsdirektion in einer Mitteilung schreibt. Diese ergaben einen klaren Grundkonsens für die neue Regelung. Gestützt darauf verabschiedete der Regierungsrat nun den Bericht und Antrag zur Revision der Volksschulverordnung zuhanden des Landrats. Dieser wird die Vorlage in der Mai-Session beraten. Falls das Kantonsparlament zustimmt, kann die revidierte Volksschulverordnung – mit Übergangsfristen für einzelne Bestimmungen – wie ursprünglich geplant doch noch am 1. August 2026 in Kraft treten.
«Mit der revidierten Verordnung schlagen wir eine tragfähige Lösung vor, die den Anliegen aus Vernehmlassung, bisheriger politischer Beratung und Volksabstimmung optimal Rechnung trägt», wird Regierungsrat Georg Simmen, Bildungs- und Kulturdirektor des Kantons Uri, in der Mitteilung zitiert. «Die Schulen erhalten verbindliche Ressourcen, können diese flexibel einsetzen, und der Kanton trägt die Kosten auf eine faire Weise mit.» (rwi/zvg)



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