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Nidwalden

Regierungsrat lehnt Ergänzung des Gesundheitsgesetzes ab

Institutionen sollen nicht dazu verpflichtet werden, begleitete Sterbehilfe anzubieten. Für den Regierungsrat besteht diesbezüglich bereits heute eine ausreichende Gesetzesgrundlage. 
Die Nidwaldner Regierung will keinen zusätzlichen Gesetzesartikel zur Sterbehilfe.
Bild: Bild: Runstudio/Digital Vision

Landrätin Elena Kaiser (Grüne, Stansstad) und Mitunterzeichnende fordern in einer Motion, dass das kantonale Gesundheitsgesetz um einen Artikel zur freiwilligen Beendigung des Lebens ergänzt wird. Damit sollen unter anderem Spitäler sowie Alters- und Pflegeheime verpflichtet werden, Suizidhilfeorganisationen Zutritt zu ihren Räumlichkeiten zu gewähren. In Nidwalden bestünde keine einheitliche Regelung, wie die Gesundheitseinrichtungen damit umzugehen haben.

Der Regierungsrat hält in seiner nun veröffentlichten Antwort fest, dass Anfragen von Heimbewohnenden nach einer attestierten Sterbehilfe immer noch sehr selten seien und dass eine ausreichende rechtliche Grundlage dafür bestehe. Gesundheitsfachpersonen oder Institutionen des Gesundheitswesens seien gemäss Gesundheitsgesetz verpflichtet, eine würdevolle Sterbebegleitung und ein würdiges Abschiednehmen von der verstorbenen Person zu ermöglichen.

Selbstbestimmung wird respektiert

Der Regierungsrat betont, im Gesetz sei weiter festgehalten, dass in Fragen der Sterbehilfe die Richtlinien und Empfehlungen der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) zu beachten seien. «Zudem wird die Selbstbestimmung von unheilbar kranken Menschen von den meisten Gesundheitseinrichtungen im Kanton Nidwalden respektiert», wird Gesundheits- und Sozialdirektor Peter Truttmann zitiert. Der Regierungsrat will daher keine erweiterten gesetzlichen Vorgaben schaffen und beantragt dem Landrat, die Motion abzulehnen. (MZ)

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