Der Regierungsrat hat die Teilrevision der Nutzungsplanung Silenen, bestehend aus den digitalen Daten der revidierten Nutzungsplanung und der revidierten Bau- und Zonenordnung, weitgehend genehmigt, wie er mitteilt.
Einzig die Schutzmassnahmen, die im neuen Artikel 29a der Bau- und Zonenordnung festgehalten sind, würden dem Gesetz über den Natur- und Heimatschutz widersprechen. Aus diesem Grund werde der letzte Satz des Artikels, «zudem sind Bauvorhaben gemäss dem aktuellen Stand der Technik auszuführen», nicht genehmigt.
Anweisungen für nächste Revision
Die Gemeinde werde auch angewiesen, im Rahmen einer zukünftigen Anpassung der Bau- und Zonenordnung auch die Materialwahl als wesentliches Merkmal in diesen Artikel aufzunehmen. Ausserdem soll die Gemeinde Silenen bei der nächsten Revision den Schutz historischer Verkehrswege im Einklang mit dem kantonalen und nationalen Recht regeln, wie der Regierungsrat weiter vorgibt. (lur)

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