Wer ein Plakat oder eine Fahne mit einem politische Statement aufhängen möchte, musste sich bisher an einen strikten Zeitrahmen halten. Nur sechs Wochen vor bis fünf Tage nach einer Wahl oder Abstimmung waren solche Transparente bewilligungsfrei.
Der Regierungsrat will diese Praxis ändern und politische Werbung, «die keinen direkten Bezug zu einem bestimmten Wahl- oder Abstimmungstag aufweist», auch ausserhalb dieser Frist zulassen. Zumindest «solange Grundvoraussetzungen wie bestimmte Dimensionen sowie das Einverständnis der Grundeigentümerschaft eingehalten werden», heisst es in einer Mitteilung. Der Grund für die Änderung hänge damit zusammen, dass sich die bisherige Regelung als kaum durchsetzbar erwiesen habe.
Zusätzlich hat die Exekutive beschlossen, dass auch unbeleuchtete, an der Fassade angebrachte Firmenanschriften und Eigenreklamen in Arbeitszonen bewilligungsfrei angebracht werden können.
Die Regierung hat die Anpassungen in der Reklameverordnung in die Vernehmlassung gegeben, die am 4. April startete und bis 4. Juli dauern wird. Der Anstoss zur Liberalisierung bei Reklamen gaben zwei Postulate aus dem Kantonsrat von Vroni Thalmann (SVP) und Rosy Schmid (FDP). (jh)
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