Kantonsrat Luzern

Regierung übersteuert: Bürgerliche wollen Denkmalschutz-Entscheide künftig kommunal an die Urne bringen

Den Gemeinden sollen mehr Kompetenzen zukommen, findet die Mehrheit des Parlaments. Die Regierung warnte vergebens, dass dies rechtlich gar nicht möglich ist.

Mitte, FDP und Teile der SVP wollen den Gemeinden mehr Kompetenzen übertragen, wenn es die Denkmalpflege geht. Konkret sollen die Entscheide, die bisher auf Kantonsebene getroffen werden, etwa mittels kommunaler Volksabstimmung nachträglich geändert werden können. «Im Vordergrund steht die Möglichkeit, zur Renovation gezwungene Altbauten durch zweckmässige und zonenkonforme Neubauten ersetzen zu dürfen», begründet Hanspeter Bucheli. Der Mitte-Kantonsrat aus Ruswil hat die entsprechende Motion eingereicht, die am Montag für emotionale Diskussionen im Parlament sorgte.

Denn SP, Grüne und GLP wehrten sich vehement gegen eine Überweisung der Motion. Sie betonten, wie wichtig eine fachliche, kulturhistorische Beurteilung sei, die den lokalen Kontext verlasse. Schliesslich befänden sich denkmalgeschützte Bauten im breiten öffentlichen Interesse. Jörg Meyer, SP-Kantonsrat aus Luzern, warnte die Bürgerlichen denn auch: «Seien Sie sich bewusst, dass Sie mit der Motion die staatspolitische Rangordnung auf den Kopf stellen.»

«Verfassungswidrig, geht nicht, fertig»

Genau das ist denn auch der Kritikpunkt der Regierung. Sie anerkannte zwar, dass die Zusammenarbeit mit den Gemeinden verbessert werden muss und schlug dazu konkrete Massnahmen vor. Die Umsetzung der Motion sei aber rechtlich nicht möglich. Kulturdirektor Armin Hartmann (SVP) machte unmissverständlich klar: «Wenn Sie die Motion überwiesen, schreibe ich Ihnen nächsten Frühling drei Sätze: Verfassungswidrig, geht nicht, fertig.»

Seinen Worten schien die bürgerliche Mehrheit des Kantonsrats aber wenig Glauben zu schenken. Mit 62 zu 50 Stimmen erklärten sie die Motion Buchelis als erheblich. Die von der Regierung vorgeschlagene Variante mit anderen Lösungsansätzen schiffte zuvor wegen nur einer Stimme – mit 56 zu 55 Voten – ab.

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