Jeweils zu Beginn der Legislatur erarbeitet der Regierungsrat ein Regierungsprogramm. Das Programm für die laufende Legislatur 2024 bis 2028 wurde vom Landrat am 11. Dezember 2024 zusammen mit dem Leitbild 2035 zur Kenntnis genommen. Mit einem Postulat verlangte Landrat Nino Arnold, SP Altdorf, Ende August einen Bericht zum Stand der Umsetzung.
Doch dieses Postulat muss nun gar nicht im Landrat diskutiert werden. Die Regierung lieferte den Bericht nämlich schon vorher von sich aus. Weil die Grundlagen für eine Berichterstattung aufgrund der ohnehin periodisch vorgenommenen Controllingmassnahmen bereits weitgehend vorhanden seien, schreibt die Regierung, sei sie bereit, dem Landrat im Rahmen der vorliegenden Beantwortung schon jetzt Bericht zu erstatten. Damit erhält der Landrat Informationen zum aktuellen Stand der Gesetzgebungsvorhaben und Massnahmen. Der Regierungsrat selbst hat letztmals am 15. September vom aktuellen Stand der Zielerreichung beim Regierungsprogramm Kenntnis genommen.
Der Grossteil ist «auf Kurs»
Aus seiner Antwort auf Arnolds Postulat geht hervor, dass von den 25 Gesetzgebungsvorhaben des Regierungsprogramms vier erfolgt sind. Bei weiteren vier gibt es eine Verzögerung aus verschiedenen Gründen. Zwei weitere (das Gesetz zur Kinderbetreuung, das vom Volk abgelehnt wurde, und die Verordnung über das elektronische Patientendossier) können nicht mehr in dieser Legislatur abgeschlossen werden. Die übrigen 15 Gesetzgebungsvorhaben befinden sich auf Kurs.
Das Regierungsprogramm 2024 bis 2028+ enthält zudem 68 Massnahmen.Davon sind sechs umgesetzt. 57 sind gemäss der Beurteilung des Regierungsrats auf Kurs. Fünf Massnahmen erfahren eine Verzögerung, darunter solche im Zusammenhang mit dem Klimawandel oder die Folgegesetzgebung zum Bildungsgesetz und zur Volksschulverordnung. «Die Gründe für die Verzögerung liegen teilweise in Verzichten im Rahmen des Spar- und Massnahmenpakets, ergriffenen Referenden und länger dauernden politischen Prozessen», schreibt die Regierung.
Wegen der Ablehnung der Gesetzesvorlage in der Volksabstimmung wird zudem das Ziel der Massnahme «Wir schaffen die gesetzlichen Grundlagen, damit die familienergänzende Kinderbetreuung zu tragbaren Kosten angeboten werden kann» nicht zu erreichen sein.
Weil die Regierung damit den Bericht bereits vorgelegt hat, empfiehlt sie dem Landrat, das Postulat zu überweisen und dieses dann auch sofort abzuschreiben.
Teilweise etwas mehr Tiefe gewünscht
Nino Arnold kann diesem Vorgehen grundsätzlich zustimmen. Auf Anfrage sagt er, das Ziel seines Postulats, eine Zwischenbilanz zur Halbzeit der Legislatur, habe die Regierung mit ihrer Antwort und der Beilage nun vorgelegt. «Deshalb sehe ich keinen Grund, das Postulat nach der Überweisung noch pendent zu halten.»
Trotzdem ist er nicht vollständig zufrieden. Positiv findet er, dass die Regierung offen ausweist, wo es Verzögerungen gibt und weshalb. «Nicht jede Massnahme, die noch nicht umgesetzt wurde, ist automatisch ein Versäumnis.» Etwas mehr Tiefe hätte sich Nino Arnold aber bei den Massnahmen gewünscht, die lediglich als «auf Kurs» bezeichnet werden. «Beim Grossteil davon ist nicht ersichtlich, wie weit die Umsetzung tatsächlich fortgeschritten ist und was bis zum Ende der Legislatur noch konkret ansteht. Was bedeutet ‹auf Kurs› konkret?»
In der Beratung im Landrat will Arnold dies noch ansprechen, «denn zwischen einem eben gestarteten Projekt und einer Massnahme kurz vor dem Abschluss besteht doch ein grosser Unterschied». Zudem halte er es für sinnvoll, wenn auch die nächste Aktualisierung dieses Controllings dem Landrat wieder zugänglich gemacht würde.

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