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Luzern

Rechts überholen auf der Autobahn: Die Zentralschweizer Kantone sind sich uneinig

Die Kantone sind sich nicht einig, ob das Rechtsvorbeifahren auf der Autobahn erlaubt werden soll. Luzern stellt sich hinter diesen Vorschlag des Bundesrats. Andere Kantone wollen noch weiter gehen.

Christian Glaus

Christian Glaus

Seit 20 Kilometern fährt der weisse Mercedes mit 100 km/h auf der Überholspur – und macht keine Anstalten, Platz zu machen. Obwohl er 120 Stundenkilometer fahren dürfte und sich hinter ihm eine lange Kolonne bildet. Auch die Autofahrer auf der rechten Spur müssen abbremsen, weil das Rechtsvorbeifahren nur im Kolonnenverkehr erlaubt ist. Wer trotzdem vorbei fährt, riskiert eine Anzeige.

Was täglich auf Schweizer Autobahnen vorkommt, ist für viele Lenker ein grosses Ärgernis. Das will der Bundesrat ändern. Künftig soll es erlaubt sein, rechts vorbeizufahren. Das Wechseln der Fahrspur, um rechts zu überholen, soll hingegen verboten bleiben. So sieht es der Entwurf für die Änderung der Verkehrsregelverordnung vor. Nun ist die Vernehmlassung abgeschlossen. Die Auswertung der Vernehmlassungsantworten durch unsere Zeitung zeigt: Einig sind sich die Kantone nicht. 15 Kantone wollen wie der Bundesrat das Rechtsvorbeifahren erlauben, nicht aber das Überholen. Darunter sind Luzern, Zug und Uri.

«Der Vorschlag des Bundes entspricht den Bedürfnissen», sagt der Luzerner Justiz- und Sicherheitsdirektor Paul Winiker (SVP) auf Anfrage. Damit könnten die Regeln vereinfacht werden. Denn unter gewissen Umständen ist das Rechtsvorbeifahren bereits erlaubt, etwa im parallelen Kolonnenverkehr. «Diese zunehmend schwierige Definition entfällt mit der neuen Regelung», so Winiker.

Obwalden: «Mehr Platz für Drängler und Schnellfahrer»

Der Kanton Obwalden hingegen lehnt den Vorschlag des Bundesrats als einziger komplett ab. Die Obwaldner Regierung äussert sich in ihrer Stellungnahme sehr deutlich: Würde man das Rechtsvorbeifahren erlauben, «würde notorischen Dränglern und Schnellfahrern noch mehr Verkehrsfläche zu Lasten der allgemeinen Verkehrssicherheit zur Verfügung gestellt».

Im Kanton Nidwalden, sieht man das ganz anders. Das Rechtsvorbeifahren solle «im Sinne der Verbesserung des Verkehrsflusses» erlaubt werden. Die Nidwaldner Regierung geht noch weiter: Konsequenter wäre die Aufhebung des Rechtsüberholverbots, heisst es in der Stellungnahme. Mit dieser Meinung ist Nidwalden nicht allein:

Auch Schwyz und acht weitere Kantone finden: Wenn schon das Rechtsvorbeifahren erlaubt wird, dann soll man auch rechts überholen dürfen. Sonst würden nur neue Unsicherheiten geschaffen. Zudem könnte das Rechtsüberholen nicht mehr als grobe Gefährdung eingestuft und hart bestraft werden.

Umfrage:

Kaum Einfluss auf Unfälle und Verkehrsfluss

Die Autobahnen rund um Luzern gehören zu den am stärksten belasteten in der Zentralschweiz. Stau ist in den Spitzenstunden die Regel, nicht die Ausnahme. Vom Rechtsvorbeifahren erhofft sich der Bund, dass der Verkehr flüssiger rollt. Bei der Luzerner Polizei glaubt man jedoch, dass sich auch mit der neuen Regelung nur wenig ändern wird, wie Franz-Xaver Zemp, Leiter Fachstelle Verkehr, sagt. «Ob und in welchem Mass der Verkehr flüssiger würde, ist schwer abzuschätzen.» Ebenso zweifelt er daran, dass die hohe Zahl an Auffahrunfällen auf der Autobahn A14 zwischen Emmen und Rotkreuz abnehmen würde. «Die Situation dürfte sich kaum nachhaltig verbessern.» Ein positiver Effekt könne jedoch sein, dass es weniger Spurwechsel gebe, sagt Zemp:

«Spurwechsel bergen per se ein gewisses Gefahrenpotenzial und dämpfen den Verkehrsfluss unnötig.»

Zemp ist der Meinung, dass die Autofahrer zwischen rechts vorbeifahren und überholen unterscheiden können. Wichtig sei, dass die neuen Regeln klar kommuniziert werden, damit die Autofahrer wissen was gilt. Die heutige Regelung führe zu Verunsicherung.

Im Kanton Luzern erhofft man sich also in erster Linie eine Klärung der rechtlichen Situation. Doch in diesem Punkt widersprechen viele Kantone, vor allem jene, die auch eine Aufhebung des Überholverbots auf der rechten Spur anregen. So schreibt die Nidwaldner Regierung: Aus Sicht der Autofahrer und der Polizei werde «die Abgrenzung zwischen erlaubtem Rechtsvorbeifahren und verbotenem Rechtsüberholen kaum möglich sein». Der Kanton Bern, welcher für das Rechtsvorbeifahren und gegen das Rechtsüberholen ist, meldet dieselben Bedenken an und macht ein Beispiel: Was geschieht, wenn ein Autofahrer auf der rechten Spur korrekt zu den vorderen Fahrzeugen aufschliesst und dann feststellt, dass auf der linken Spur genügend Platz für einen Spurwechsel vorhanden ist? «Hier wird sich noch eine gesamtschweizerisch einheitliche Praxis entwickeln müssen», schreibt die Berner Regierung.

Bund nimmt Vorschläge «zur Kenntnis»

Ganz so einfach, wie sich das der Bundesrat und die Luzerner Regierung vorstellen, dürften die neuen Verkehrsregeln also nicht umzusetzen sein. Beim Bundesamt für Strassen (Astra) will man sich nur zurückhaltend zu den unterschiedlichen Vernehmlassungsantworten äussern. Man nehme diese zur Kenntnis und werde sie prüfen, sagt ein Sprecher auf Anfrage. Ob für den Bund die Aufhebung des Rechtsüberholverbots überhaupt in Frage kommt, lässt er offen. Klar ist aber: Im Gesetzesentwurf wurde die Möglichkeit des Rechtsüberholens bewusst ausser acht gelassen – aus Sicherheitsgründen.

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