Im Alpnacher- und im Zugersee ist die invasive Quaggamuschel im vergangenen Sommer erstmals nachgewiesen worden. Mit dem nahenden Sommer werden die Zentralschweizer Gewässer wieder stärker genutzt. Damit steige das Risiko, dass die Quaggamuschel von See zu See verschleppt wird, teilen die Aufsichtskommission Vierwaldstättersee und Umwelt Zentralschweiz mit.
Um eine Weiterverbreitung zu verhindern, appellieren die Organisationen an die Bevölkerung: «Ausrüstung für Wassersport, Tauchen oder Fischen muss nach Gebrauch unbedingt sorgfältig gereinigt werden.» Beim Fischen, Stand-Up-Paddeln, Tauchen, Kanu- und Schlauchbootfahren sowie bei ähnlichen Aktivitäten bestehe ein Reinigungsgebot. So müssen Ausrüstungen, die das Gewässer wechseln, gereinigt werden:
Reinigen Sie das Material gründlich mit heissem Wasser.
Kontrollieren Sie alles gründlich auf Rückstände von Pflanzen und Tieren.
Trocknen Sie die Ausrüstung vor einem Gewässerwechsel vollständig.
Für Schiffe mit Kontrollschild gilt die Schiffsmelde- und reinigungspflicht. Diese habe sich bewährt, heisst es in der Mitteilung. Auch die Kantone Bern, Zürich, Glarus, Graubünden und St. Gallen hätten sich der Plattform angeschlossen. Vor dem geplanten Gewässerwechsel eines Schiffes muss dieses online angemeldet werden. Anschliessend muss das Schiff in einer anerkannten Reinigungsstelle gereinigt werden. Erst dann erhalten die Besitzerinnen und Besitzer die Freigabe für das Einwassern ihres Schiffes.
Die Quaggamuschel ist eine invasive Art. Sie kann hohe Schäden an Infrastrukturen und am Gewässerökosystem anrichten. Sie verstopft Wasserleitungen und verdrängt einheimische Arten. «Die Verschleppung der Muschel in weitere Zentralschweizer Gewässer ist deshalb unbedingt zu vermeiden», sagt Philip Baruffa, Geschäftsleiter der Aufsichtskommission Vierwaldstättersee. (cgl)

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