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Schädling

Quaggamuschel: Jetzt verbietet auch der Kanton Luzern Wanderboote

Um eine weitere Verbreitung der Quaggamuschel zu verhindern, zieht die Luzerner Regierung die Schraube an. Ab sofort ist es verboten, auf Sempacher-, Baldegger- und Rotsee Boote einzuwassern, wenn sie für das jeweilige Gewässer nicht zugelassen sind.
Ist bereits in vielen Schweizer Seen zu finden: die Quaggamuschel.
Bild: Gaetan Bally/Keystone

Sie ist wenige Millimeter gross und invasiv: die Quaggamuschel. In der Zentralschweiz wurde sie bereits im Vierwaldstätter- und im Zugersee nachgewiesen. Um eine Weiterverbreitung zu verhindern, verbietet der Luzerner Regierungsrat ab sofort, Boote auf Sempacher-, Baldegger- und Rotsee einzuwassern, wenn diese nicht für den jeweiligen See zugelassen sind oder wenn sie zuvor in anderen Gewässern lagen.

Das Verbot sogenannter Wanderboote gilt ab sofort und bis auf weiteres, wie dem aktuellen Kantonsblatt zu vernehmen ist. Ebenfalls untersagt sind in den genannten Seen nautische Veranstaltungen mit Flössen und ähnlichen Schiffen, die nicht immatrikulationspflichtig sind.

Reinigungspflicht bleibt bestehen

Am 1. Mai führte Luzern als letzter Zentralschweizer Kanton eine Reinigungspflicht für Boote ein, die zuvor in einem anderen Gewässer eingesetzt wurden. Diese gilt weiterhin für Surfbretter, Kitesurfbretter, Paddel-, Strand- und Ruderboote. Eine Reinigungspflicht besteht ebenfalls für Schiffe der Polizei und der Feuerwehr sowie Militärschiffe. Auch Boote im Zusammenhang mit Ruderregatten und -trainings auf dem Rotsee müssen gemäss der Anordnung gereinigt werden. Der Kanton Zug erliess schon im letzten Frühling ein Verbot für Wanderboote.

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