Wer die Krankenkassenprämien kaum oder nicht finanzieren kann, hat die Möglichkeit, eine Prämienverbilligung zu erhalten. Anspruch darauf haben Personen, deren Prämien einen festgelegten Anteil ihres Einkommens übersteigen. Gemäss einer Mitteilung des Versicherungszentrums WAS Wirtschaft Arbeit Soziales läuft die Anmeldefrist bis 31. Oktober. Bisherige Bezügerinnen und Bezüger haben gemäss WAS im August eine Erinnerungsmail erhalten.
Anspruch auf eine Prämienverbilligung haben Personen, deren Reinvermögen weniger als 100'000 Franken beträgt. Bei Familien liegt die Grenze bei 200'000 Franken. Wohnen Kinder oder junge Erwachsene in Ausbildung bei den Eltern oder einem Elternteil, erhöht sich diese Grenze um 50'000 Franken pro Kind und jungen Erwachsenen in Ausbildung. Gemäss WAS wurden im vergangenen Jahr 258 Millionen Franken für die Prämienverbilligungen aufgewendet. (jh)
Eine Anmeldung ist online unter ipv.was-luzern.ch, direkt vor Ort bei der Ausgleichskasse oder bei der AHV-Zweigstelle der Wohngemeinde möglich.
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