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Kanton Luzern

Das sind die Richtprämien für die Prämienverbilligung

278 Millionen Franken sind zur Entlastung der Luzerner Bevölkerung vorgesehen. Schätzungsweise 28 Prozent der Bevölkerung sollen von der Prämienverbilligung profitieren können.

Der Luzerner Regierungsrat hat die Richtprämien für die Prämienverbilligung 2026 festgelegt. Wie der Kanton in einer Mitteilung schreibt, sind im Zuge des «erneut überdurchschnittlichen Prämienanstiegs» im kommenden Jahr gut 278 Millionen Franken zur Entlastung der Luzerner Bevölkerung vorgesehen.

Vom Regierungsrat werden jährlich die Parameter für die Berechnung der Prämienverbilligung definiert. Dies geschieht unter Berücksichtigung der Prämienentwicklung und der zur Verfügung stehenden Mittel. Zur Berechnung des Anspruchs auf Prämienverbilligung für das Jahr 2026 gelten in den einzelnen Prämienregionen die folgenden Richtprämien in Franken:

Anspruch auf Prämienverbilligung haben Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, Sozialhilfebeziehende sowie Haushalte, deren Ausgaben für die Krankenkassenprämien mindestens zehn Prozent des massgeblichen Einkommens übersteigen.

Budget muss noch genehmigt werden

Haushalte in «bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen» werden laut Regierung damit gezielt entlastet. Die Einkommensgrenze für den Anspruch auf Verbilligung der Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung beträgt für Familien mit mittleren Einkommen neu 96'392 Franken für Paare und 77'114 Franken für Alleinerziehende.

Im kommenden Jahr sollen somit rund 278 Millionen Franken für die individuelle Prämienverbilligung eingesetzt werden, um die Belastung der Bevölkerung zu verringern. Dies unter der Voraussetzung, dass der Kantonsrat im Dezember das entsprechende Budget 2026 genehmigt. Wie es in der Mitteilung heisst, können die Prämien von schätzungsweise mehr als 126'400 Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen – oder 28 Prozent der Bevölkerung – finanziell entlastet werden. (sfr)

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