Potenzielle Schäden von Hunderten Millionen Franken pro Jahr: Der Japankäfer und seine Ausbreitung beschäftigen nicht nur die restliche Schweiz, sondern inzwischen auch den Kanton Luzern. Hat sich der Schädling erst einmal etabliert, ist seine Bekämpfung äusserst schwierig. Darum ergreifen nun auch die Luzerner Behörden umfassende Massnahmen, um dem Käfer an den Kragen zu gehen.
Wie der Kanton in einer Mitteilung schreibt, wurde der Japankäfer nun auch rund um die Raststätte Neuenkirch gefunden. Bereits im vergangenen Jahr waren im Rahmen der Gebietsüberwachung einzelne Exemplare entdeckt worden . Diese seien wohl als «blinde Passagiere» in Fahrzeugen mitgereist. Aufgrund dieser Funde sei die Überwachung 2024 und 2025 mit zusätzlichen Fallen im Umfeld der Raststätte intensiviert worden. Wie es weiter heisst, seien so bei einer Kontrolle am 13. August insgesamt 13 Japankäfer an sieben verschiedenen Standorten im Raum der Raststätte gefunden worden. Die Fänge würden den Verdacht einer etablierten Population bestätigen.
So will der Kanton die weitere Ausbreitung verhindern
Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern und die Population zu tilgen, hat der Kanton Luzern gemäss den Vorgaben des Bundes einen Befallsherd sowie eine angrenzende Pufferzone eingerichtet und umfassende Massnahmen verfügt.
Zum abgegrenzten Gebiet gehören die Gemeinden Sempach, Hildisrieden, Rain, Rothenburg, Neuenkirch, Beromünster, Eich, Emmen, Eschenbach, Hochdorf, Luzern, Malters, Nottwil, Römerswil und Ruswil. Davon sind Teilflächen der Gemeinden Neuenkirch, Sempach, Rain und Rothenburg im «Befallsherd» .
In der Pufferzone darf bis Ende September Pflanzenmaterial aus der Grünpflege nur innerhalb dieser Zone oder in den Befallsherd transportiert werden. Mit dieser Massnahme soll die Verbreitung adulter Japankäfer unterbunden werden, die sich im Pflanzenmaterial befinden können.
Im Befallsherd gelten deutlich strengere Massnahmen. So ist etwa bis Ende September die Bewässerung von jeglichen Rasen- und Grünflächen verboten. Topfpflanzen, Gemüsegärten, Stauden und Bäume dürfen jedoch weiterhin bewässert werden. Zudem bestehen ganzjährige Einschränkungen im Umgang mit pflanzlichem Kompostmaterial. «Die ordentliche Grüngutabfuhr von Privathaushalten wird aber wie gehabt weitergeführt», erklärt Mario Kurmann vom kantonalen Pflanzenschutzdienst. Das Verfahren der Grüngutabfuhr werde im Hintergrund von den Gemeinden und dem Kanton geregelt.
Alle verfügten Massnahmen sind in ausführlicher Form auf der Website der Dienststelle Landwirtschaft ersichtlich. Dort finden sich auch die wichtigsten Fragen und Antworten. Wie Kurmann weiter erklärt, informieren die Gemeinden die betroffene Bevölkerung an Infoveranstaltungen. Werden die Massnahmen nicht eingehalten, können Sanktionen wie Anzeigen drohen. Zudem seien in Zukunft Kontrollen möglich, so Kurmann.
Bisher noch keine sichtbaren Schäden
Beim Kanton ist man zuversichtlich, dass die Ausbreitung des Japankäfers gestoppt werden kann. «Wir haben nur einzelne Käfer und nicht Tausende von Exemplaren», führt Kurmann aus. Bisher habe man draussen auch noch keine Schäden erkennen können, dies sei positiv. Gerade deshalb sei es wichtig, die Massnahmen umzusetzen, damit dies so bleibt.
Wie Kurmann erklärt, ist man zudem im engen Austausch mit dem Bund und anderen Kantonen. «Im Kanton Zürich wurden beispielsweise ähnliche Massnahmen umgesetzt und daraufhin weniger Fänge verzeichnet. Die Ausbreitung konnte dort verhindert werden.»
Die Bevölkerung kann ebenfalls einen Beitrag leisten, indem sie Funde potenzieller Japankäfer meldet. Der Japankäfer ist rund einen Zentimeter gross, besitzt kupferfarbene Flügeldecken sowie einen metallisch grün schimmernden Kopf und Halsschild. Am hintersten Körpersegment befinden sich auf jeder Seite fünf weisse Haarbüschel, am Hinterleib zwei weitere. Die Flugzeit dauert in der Regel von Juni bis Ende September.
Die Behörden bitten, verdächtige Käfer einzufangen, einzufrieren und zusammen mit einem Foto, dem genauen Fundort sowie – wenn möglich – dem Namen der Wirtspflanze zu melden. Die Meldung kann entweder über das Onlineformular Meldung Schadorganismen oder per E-Mail an pflanzenschutz.bbzn@sluz.ch an den kantonalen Pflanzenschutzdienst erfolgen.


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