(gh/zfo) «Achtung! Nicht alle Streiche sind erlaubt.» Dies schreibt die Schwyzer Kantonspolizei in einem Video auf ihrer Webseite. Die Verhaltensregeln, die genannt werden, gelten für die ganze Region. Erlaubt seien Verkleidungen, nach Süssem oder Saurem zu fragen und Halloween-Sprüche. Auch der Aufenthalt an öffentlichen Plätzen ist gestattet. Folgendes soll unterlassen werden, damit «Halloween nicht zur Nacht des Schreckens» werde:
- Gewalt gegen Mensch und Tier
- Betreten von fremden Grundstücken
- Beschädigung/ Verschmutzung von fremdem Eigentum
- Klingelstreiche an fremden Haustüren
Laut dem Schwyzer Polizeisprecher David Mynall schwanke die Zahl der Halloween-Gänger jedes Jahr recht stark. Erfreulicherweise konnte man in den letzten Jahren einen Rückgang der Sachbeschädigungen feststellen. Auch heute Donnerstagabend werde die Kapo mit zusätzlichen Polizisten unterwegs sein und mit den Jungen das Gespräch suchen.