Cham

Polizei stellt vier «Trendfahrzeuge» sicher und appelliert an Jugendliche und ihre Eltern

Drei Jugendliche und eine Erwachsene sind der Zuger Polizei mit E-Trottinetts und E-Rollern aufgrund ihrer Fahrweise oder Geschwindigkeit aufgefallen. Bei Kontrollen wurden mehrere Widerhandlungen festgestellt.

Am Dienstag (11. August) sind der Zuger Polizei an verschiedenen Örtlichkeiten in Cham im Rahmen ihrer Patrouille drei Jugendliche und eine erwachsene Person mit E-Trottinetts und E-Rollern aufgefallen. Aufgrund ihrer Fahrweise und der gefahrenen Geschwindigkeit wurden sie durch Mitarbeitende der Verkehrs- und der Bereitschaftspolizei kontrolliert. Das schreibt die Zuger Polizei am Mittwochabend.

Bei einem E-Trottinett habe die technische Überprüfung auf dem Rollenprüfstand eine Höchstgeschwindigkeit von 68 Kilometern pro Stunde ergeben – statt der erlaubten 20 Stundenkilometer. Ein weiterer Jugendlicher war mit einem E-Scooter mit rund 35 Kilometern pro Stunde auf einem Trottoir unterwegs. Auch dieses Fahrzeug habe aufgrund der Geschwindigkeit nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprochen. Im dritten Fall hatte der 11-jährige Lenker eines E-Trottinetts das erforderliche Mindestalter für das Führen eines solchen Gefährts noch nicht erreicht. Sie war damit ohne die erforderliche Fahrberechtigung unterwegs. Das Mindestalter für das Fahren von E-Trottinetts beträgt gemäss TCS Schweiz 14 Jahre.

Bei einer vierten Kontrolle stellten die Einsatzkräfte eine 51-jährige Frau auf einem E-Roller fest. Ihr Fahrzeug konnte schneller als die erlaubten 25 Kilometer pro Stunde fahren – und entsprach damit ebenfalls nicht den gesetzlichen Vorgaben.

Alle angehaltenen Personen wurden wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz durch die Zuger Polizei bei der Staatsanwaltschaft sowie Jugendanwaltschaft des Kantons Zug zur Anzeige gebracht. Die nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Fahrzeuge wurden polizeilich sichergestellt.

Prävention und Sensibilisierung im Fokus

Manipulierte Fahrzeuge erhöhen das Unfall- und Verletzungsrisiko erheblich. Wer ohne erforderliche Fahrberechtigung oder mit einem nicht vorschriftsgemässen Fahrzeug unterwegs ist, muss mit Bussen oder strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, so die Polizei.

Die Zuger Polizei nimmt die vier Fälle zum Anlass, Jugendliche sowie deren Eltern für die Gefahren und rechtlichen Folgen zu sensibilisieren. Vor der Benutzung eines E-Trottinetts oder E-Rollers sollte geprüft werden, ob das Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften entspricht und ob die Voraussetzungen bezüglich Alter und Fahrberechtigung erfüllt sind. (stg)

Auf der Website des Kantons Zug finden sich sämtliche relevanten Informationen zum Thema Trendfahrzeuge.

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