Insgesamt 53 Parkplätze gibt es am Luzerner Franziskanerplatz sowie im Innenhof des Regierungsgebäudes. Ab dem 1. Juni sind davon nur noch 14 am Franziskanerplatz öffentlich nutzbar. Die Parkplätze im Innenhof des Regierungsgebäudes sowie jene am Hirschengraben 10 hingegen sind ab dann nur noch «für kantonale Zwecke vorgesehen», wie der Kanton Luzern mitteilt. «Es braucht eine entsprechende Parkkarte.»
Bisher waren diese 39 Parkplätze werktags von 17 bis 6 Uhr sowie an den Wochenenden öffentlich nutzbar. Eine Doppelnutzung als öffentliche und private Parkplätze sei jedoch rechtlich gar nicht zulässig, wie der Kanton in der Mitteilung ausführt. Er beruft sich auf ein Bundesgerichtsurteil von 2021, das besagt, dass Parkplätze, die der Allgemeinheit zur Verfügung stehen, zum öffentlichen Strassennetz gehörten. Es sei dem Kanton als Grundstückeigentümer jedoch untersagt, öffentliche Parkplätze zu betreiben und zu bewirtschaften.
Die öffentlichen Parkplätze auf dem Franziskanerplatz würden ab dem 1. Juni durch die Stadt bewirtschaftet. Diese bleiben bestehen, bis ein neues Konzept für die Nutzung des Franziskanerplatzes vorliegt, das von der Stadt Luzern und dem Kanton gemeinsam erarbeitet werde.
Ob weitere kantonale Parkplätze betroffen sind, werde nun in einem nächsten Schritt geprüft, führt der Kanton auf Anfrage aus. Halb öffentlich, halb privat genutzte Parkplätze gibt es etwa bei der Kanti Alpenquai. (std)

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