Der Kanton Obwalden und die Einwohnergemeinden unterstützten zusammen mit dem Bund die besonders betroffenen Unternehmen während der Corona-Pandemie finanziell. Im Kanton Obwalden wurden die Finanzhilfen nur in Kombination gewährt, das heisst ein Drittel als Bürgschaft für ein rückzahlbares Darlehen und zwei Drittel als A-Fonds-perdu-Beitrag. Das Darlehen konnte jeweils bei der Hausbank aufgenommen werden. Zur finanziellen Entlastung der betroffenen Unternehmen gewährten die Obwaldner Kantonalbank, die Raiffeisenbank Obwalden und die Sparkasse Schwyz AG in Engelberg die Darlehen in den ersten drei Jahren bis Ende 2023 zinslos.
Ab dem 1. Januar 2024 sind die Darlehen nun zu verzinsen. Das teilt das Obwaldner Volkswirtschaftsdepartement in einer Mitteilung mit. Die kantonalen Ausführungsbestimmungen zur Finanzierung von Covid-19-Härtefallmassnahmen für Unternehmen sehen vor, dass die Verzinsung der Darlehen sich nach der zehnjährigen Bundesobligation zuzüglich 1 Prozent richtet. «In Absprache mit den betroffenen Banken wurde für die Zinsfestlegung für das Jahr 2024 der aktuelle Zinssatz für Bundesobligationen ausnahmsweise nicht vollumfänglich übernommen, sondern ein etwas tieferer Zinssatz von 1,5 Prozent festgelegt», schreibt das Volkswirtschaftsdepartement. Der Kanton und die Banken würden sich dabei an den Zinsen, welche der Bund für die gestützt auf das Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz gewährten Kredite verlangt, orientieren. Mit dieser Zinsfestlegung soll eine gewisse Einheitlichkeit zwischen den beiden Programmen hergestellt werden.
Die durch die Solidarbürgschaft des Kantons abgesicherten Covid-19-Darlehen haben eine Laufzeit von maximal zehn Jahren und sind zurückzubezahlen. Die lineare Amortisation beginnt nach fünf Jahren (ab 2026). Vorgängige Rückzahlungen sind jederzeit möglich. (zvg/inf)
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