Der Obwaldner Regierungsrat hat die Vernehmlassung an den Bund verabschiedet und stimmt dem Vertragspaket mit der EU zu, auch wenn er durchaus kritische Punkte erkennt und noch Unklarheiten bestehen. Das geht aus einer Medienmitteilung des Regierungsrats hervor. Stabile Beziehungen zur EU seien im Interesse des Kantons Obwalden. Der Regierungsrat setzte deshalb auf die Fortführung des bilateralen Wegs, der sich bewährt hat.
Mit Blick auf die einzelnen Bereiche des Pakets gelte es, die jeweiligen Vor- und Nachteile abzuwägen und zu würdigen. Kritisch werde das Spannungsverhältnis zwischen der dynamischen Rechtsübernahme und der direkten Demokratie gesehen. Zudem werde mit einem finanziellen und personellen Mehraufwand für den Kanton gerechnet. Im Sinne einer Gesamtbetrachtung und vor allem unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Bildung überwiegen jedoch aus Sicht des Regierungsrats für den Kanton Obwalden die Vorteile des Pakets.
Das Ständemehr wird gefordert
In der Stellungnahme wird weiter das Ständemehr für die Bundesbeschlüsse zum Paket Schweiz-EU (mindestens aber zum sogenannten Stabilisierungsteil) gefordert. Durch die ausserordentliche Bedeutung und die Tragweite der Abkommen für die Schweiz rechtfertige sich aus Sicht der Obwaldner Regierung eine obligatorische Volksabstimmung mit Ständemehr.
Die Obwaldner Regierung geht damit zusammen mit der Mehrheit der Kantonsregierungen, die letzte Woche die Ja-Parole zum Verfassungspaket beschlossen hatten. Gegen die Stellungnahme stellten sich neben Schwyz, Schaffhausen und Tessin auch der Kanton Nidwalden. «Wir bestreiten die Notwendigkeit einer guten Zusammenarbeit mit Europa überhaupt nicht», wurde der Nidwaldner Landammann und Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger zitiert. Nach sorgfältiger Abwägung aller Vor- und Nachteile würden für den Kanton Nidwalden die negativen Aspekte jedoch überwiegen. (rwi/zvg)
Darum geht's im Vertragspaket
1. Neue Abkommen: Strom, Lebensmittelsicherheit, Gesundheit
2. Gesicherte Beteiligung an EU-Programmen: Forschung, Innovation, Bildung, Jugend, Sport, Kultur und weitere Bereiche
3. Institutionelle Elemente: dynamische Rechtsübernahme, einheitliche Auslegung der Abkommen, Überwachung, Streitbeilegung
4. Vorschriften über staatliche Beihilfen im Luftverkehrs- und Landverkehrsabkommen sowie dem künftigen Stromabkommen
5. Personenfreizügigkeit: Prinzipien und Ausnahmen bezüglich Einwanderung und Lohnschutz
6. Verstetigter Schweizer Beitrag: rechtsverbindlicher Mechanismus für künftige Beiträge
7. Politischer Dialog: Steuerungsinstrument des bilateralen Wegs (zvg)

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