notifications
Obwalden

Nachtrag zur Denkmalschutzverordnung präzisiert Verfahren

Der Obwaldner Regierungsrat verabschiedet einen Nachtrag zur Denkmalschutzverordnung. Mit dem Nachtrag wird das bewährte System beibehalten, zugleich aber das Verfahren der vorsorglichen Unterschutzstellung präziser geregelt.
Obwalden will die Denkmalschutzverordnung präzisieren.
Bild: Symbolbild: Philipp Schmidli / Keystone

Seit 1990 erfolgt der Schutz von Kulturobjekten von nationaler und regionaler Bedeutung im Kanton Obwalden durch Schutzpläne. Dieses schweizweit einzigartige Modell – das sogenannte «Obwaldner System» – wird beibehalten. Gleichzeitig wird es im Bereich der einvernehmlichen Unterschutzstellungen weiterentwickelt, heisst es in der Mitteilung des Obwaldner Regierungsrats.

Einvernehmliche Unterschutzstellung wird im Recht präzisiert

Mit dem Nachtrag zur Denkmalschutzverordnung (DSV) werde ausdrücklich festgehalten, dass einvernehmliche Unterschutzstellungen als vorsorgliche Massnahmen möglich sind. Neu werden diese öffentlich aufgelegt. Überdies werden die Zuständigkeiten vereinheitlicht: Über Kulturobjekte von regionaler und nationaler Bedeutung entscheidet neu der Regierungsrat, für lokale Objekte weiterhin der Einwohnergemeinderat.

Mit der Präzisierung werde die Rechtsgleichheit sichergestellt, da Eigentümerinnen und Eigentümer auch in den Jahren zwischen zwei Schutzplanüberarbeitungen Planungssicherheit erhalten. Gleichzeitig bleibe die Denkmalpflege handlungsfähig, wenn Sanierungen anstehen, bevor der Schutzplan aktualisiert werden kann.

Die Revision setzt die vom Kantonsrat Anfang 2025 angenommene Motion «Optimierung der kantonalen Denkmalpflege» um. Die Motion verlangt insbesondere eine präzisierte Regelung der vorsorglichen Unterschutzstellung und eine transparente Darstellung der Verfahren. (rwi)

Die Vernehmlassungsfrist dauert bis am 2. März 2026. Am 12. Januar 2026 findet im Mehrzwecksaal der Kantonsschule Obwalden eine Informationsveranstaltung zur Vorlage statt.

Mehr zum Thema:

Kommentare (0)