notifications
Zug

Nur vier Zuger Gemeinden waren für die Mitbestimmung der Frauen – das reichte für ein kantonales Ja

Vor 50 Jahren stimmten Zug, Baar, Cham und Steinhausen für die Einführung des Frauenstimmrechts auf eidgenössischer Ebene. Bei innerkantonalen Entscheiden war es zwei mehr.
Diese Inserate erschienen 1959 und 1971 in Zuger Zeitungen. (Bild: Staatsarchiv des Kantons Zug/PD)
In einem Zeitungswettbewerb werden im Januar 1971 Slogans für das Stimmrecht gesucht. (Bild: Staatsarchiv des Kantons Zug/PD)

Armin Jans

Armin Jans

Armin Jans

Armin Jans

Armin Jans

Armin Jans

Heute ist die aktive Mitarbeit von Frauen in den Zuger Behörden eine Selbstverständlichkeit. Sie arbeiten in allen Gremien mit. Von den Ämtern, die im Zuger Personen- und Ämterverzeichnis der Staatskanzlei verzeichnet sind, hatten die Frauen Anfang 2020 rund 30 Prozent inne. Kantonal sind sie im Regierungsrat und im Obergericht am schwächsten, im Verwaltungsgericht am stärksten vertreten. Bei den gemeindlichen und kirchlichen Behörden ist ihr Anteil in den Korporationsräten am kleinsten, in den Kirchenräten am grössten.

Wo steht der Kanton heute? Die nachfolgende Grafik zeigt die Frauenanteile in den vier wichtigsten politischen Gremien. Zu den Gemeinderäten (Exekutiven) zählt auch der Zuger Stadtrat. Die Stadt Zug ist die einzige Gemeinde mit einem Parlament, dem Grossen Gemeinderat. Gäbe es im Regierungsrat zwei Frauen statt einer, wären die Zuger Frauen in etwa gleich vertreten wie in den anderen Kantonen.

Die Volksabstimmungen 1959 und 1971

Bis 1971 waren die Frauen in der Schweiz politisch weitgehend ausgeschlossen. Erst 1959 fand eine eidgenössische Volksabstimmung über die Einführung des Frauenstimmrechts statt. Es gab aber lediglich einen Drittel Ja-Stimmen, nur drei Kantone (GE, NE, VD) nahmen an. Im Kanton Zug erreichten die Ja-Stimmen knapp einen Viertel, alle Gemeinden waren dagegen. 1971 folgte eine zweite nationale Abstimmung.

Diesmal sagten fast zwei Drittel Ja, nur acht Kantone und Halbkantone lehnten ab. In Zug gab es rund 60 Prozent Ja-Stimmen (siehe nachfolgende Grafik), die Stimmbeteiligung betrug 65,7 Prozent. Aber nur die Gemeinden Zug, Baar, Cham und Steinhausen stimmten zu.

Ebenfalls 1971 fand die Zuger Abstimmung über das Frauenstimmrecht auf kantonaler und gemeindlicher Ebene statt. Hier sagten 62,5 Prozent Ja, also etwas mehr als bei der eidgenössischen Abstimmung. Auch Unterägeri und Risch stimmten knapp zu, obwohl sie die nationale Vorlage ablehnten.

Vor 1971 hatten bereits neun Kantone das Frauenstimmrecht eingeführt. Gleichzeitig mit Zug folgten 1971 sieben weitere. Der Kanton Zug war also kein Pionier in Sachen Frauenstimmrecht, aber auch kein Nachzügler wie beide Appenzell, vielmehr bewegte er sich immer im Mittelfeld.

Vor der Abstimmung von 1959 argumentierten Pro- und Kontraseite sehr engagiert. Die Parole der kantonalen CVP lautete Nein, die FDP beschloss Stimmfreigabe, nur die SP sagte Ja. Im Ja-Komitee gab es nur wenige, im Nein-Komitee dagegen sehr viele Prominente. An dessen Spitze standen die beiden Zuger Nationalräte sowie Regierungsrat Bonaventura Iten (FDP).

1971 war die Diskussion vor der Abstimmung wenig kontrovers – viele Gegner hatten resigniert. Bonaventura Iten sass nun mit allen anderen Regierungsräten im Pro-Komitee, genauso wie beide Nationalräte, beide Ständeräte, sechs Gemeindepräsidenten und der Zuger Stadtpräsident. Präsidiert wurde das Pro-Komitee von Regierungsrat Hans Hürlimann, dem späteren Bundesrat. Er setzte sich aktiv für das Frauenstimmrecht ein, dies im Unterschied zu 1959, als der Walchwiler seine Meinung diskret zurückhielt.

Es bleibt zunächst alles beim Alten

In den «Zuger Nachrichten» vom 28. Januar 1959 sind die Argumente des Nein-Komitees aufgeführt: So würden etwa «bewährte föderalistische Grundsätze unseres Landes missachtet», denn das Stimmrecht sei in erster Linie Aufgabe der Kantone. Zudem wurde die Vergrösserung der Gegensätze zwischen Stadt und Land genannt, weil es auf dem Land vielen Frauen nicht möglich sei, ihre Bürgerpflicht bei Wahlen und Abstimmungen zu erfüllen. Und die Mehrzahl der Frauen wünsche das Stimmrecht gar nicht.

Im Artikel «Bedeutet Ablehnung des totalen Frauenstimmrechts ein Inseldasein für die Schweizerin?» des Zugerischen Frauenkomitees gegen das Frauenstimmrecht («Zuger Nachrichten» vom 30. Januar 1959 und «Zuger Volksblatt» vom 26. Januar 1959), heisst es:

«Wer weiss, ob die Schweiz vielleicht auch deshalb zur fortschrittlichsten Demokratie der Welt sich entwickelt hat, weil die Stauffacherin durch alle Zeiten hindurch immer wieder in indirekter, kluger Weise auf das öffentliche Geschehen Einfluss nahm.»

Zur Emanzipation der Frau schreibt die Gegnerin des Frauenstimmrechts, Dr. phil. Josefine Steffen aus Luzern, in den «Zuger Nachrichten» vom 16. Januar 1959: «Die Emanzipation der Frau unseres Jahrhunderts erweist sich – diese Erkenntnis reift schon weit herum unter den Frauen der Welt, nur die Schweizerinnen scheinen noch nichts davon gehört zu haben – immer mehr als Fehlschlag, nämlich als eine Emanzipation von der weiblichen Natur, vom eigenen Wesen der Frau, statt als das, was sie hat sein wollen: als Emanzipation vom männlichen Geist. Die emanzipierte Frau ist in den männlichen Geist, den sie doch bekämpfen wollte, hineingeschlüpft und ist damit zu seinem Handlanger geworden.»

Zwölf Jahre später sieht es anders aus

Im Jahr 1971 schliesslich ist die Zeit reif für eine Veränderung. Das «Zuger Tagblatt» führte vor der Abstimmung am 7. Februar 1971 einen Wettbewerb durch für gute Frauenstimmrechtsslogans. «Nüd nu choche und Wösch ufhänke, mir wänd au öppis anders dänke» lautete einer davon.

Das Thema bewegte auch in den Leserbriefspalten: So schrieb etwa Fritz Bieri in den «Zuger Nachrichten» vom 29. Januar 1971:

«Durch die Annahme des Frauenstimmrechts bekommen die Frauen neue Rechte und haben neue Pflichten. Am meisten darunter leiden aber die Kinder. Denn diese brauchen das ganze unersetzliche Frauenherz. Schade für den Sonderfall Schweiz.»

Am 1. Februar 1971 publizierten die «Zuger Nachrichten» Meinungen von jungen Frauen. Ruth (15) schreibt: «Manchmal wissen die Frauen doch gar nicht, um was es eigentlich geht. So hat es keinen Zweck, es braucht nur doppeltes Stimm-Material und verursacht mehr Unkosten. Andererseits glaube ich, dass die Frauen gleich viel zu sagen haben wie die Männer. Aber ich frage mich: Sind Mann und Frau immer gleicher Meinung? Bestimmt nicht! Besteht da nicht die Gefahr eines Familienstreites? Die Frau kann doch auch ohne Stimmrecht mithelfen beim Aufbau eines gesunden Schweizerlandes, indem sie zu den Kindern schaut, für Kleider und gute Ernährung besorgt ist.» Doris, 14-jährig, äussert sich wie folgt:

«Ich bin für das Frauenstimmrecht, denn schliesslich sollen auch die Frauen mitzureden haben. Vielleicht nicht gerade in der Politik, aber bestimmt in Fragen der Erziehung, des Schulwesens und der Vormundschaft, denn die Frau hat ein anderes Gefühl dafür. Es gibt Leute, die meinen, die Frau wisse nicht so viel wie der Mann. Dabei gibt es Frauen, die viel gescheiter sind als manche Männer.»

Die Gedanken eines 80-Jährigen

Zum Abschluss seien hier einige Gedanken eines 80-Jährigen aufgeführt («Zuger Tagblatt» vom 5. Februar 1971): «… Vorab junge Frauen bzw. Fräuleins haben anderes im Kopf als das Interesse an öffentlichen Angelegenheiten. Den Hausfrauen sodann fehlt es namentlich an der nötigen Zeit. (…) Nicht zu vergessen ist übrigens noch ein besonderer Charakterzug der Frauen: Sie sind in ihrem Urteil viel subjektiver und allerlei Beeinflussungen viel zugänglicher als Männer. Denken wir nur an die Mode. Glaubte man, eine Rockverkürzung wäre mit dem Sittlichkeitsgefühl der Frau unvereinbar, so hat es die Mode fertiggebracht, dieses Sittlichkeitsgefühl in Dunst aufzulösen, indem nun bedenkenlos und in breitesten Kreisen Miniröcke getragen werden! Kann angesichts dieser unerwarteten Offenbarung, welche einen höchst wandelbaren Charakter der Frau verrät, dies noch ernstlich als Stimmrechtskandidat in Frage kommen?»

In einer Artikelserie beleuchtet die «Zuger Zeitung» gemeinsam mit Gastautor Armin Jans die Geschichte der Frauen in der Zuger Politik. Armin Jans (Jg. 1949), ist verheiratet und lebt in Zug. Bis 2014 war er Professor für Volkswirtschaftslehre an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, zudem sass er für die SP im GGR (1978 bis 1986), im Kantonsrat (1986 bis 1995) und im Nationalrat (1995 bis 1999). Der Autor dankt Karmele Wigger vom Staatsarchiv für die Unterstützung bei der Recherche in den Lokalzeitungen 1959 und 1971.

Kommentare (0)