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Nun schaut sich die Polizei das Video an

Die englische Familie, die am Bahnhof Zug Opfer der Gewalttat geworden ist, verarbeitet das Geschehene. Derweil sichtet die Polizei wichtige Aufzeichnungen. Endlich.

«Am Dienstagmorgen ist die CD mit eingeschriebener Post bei uns eingetroffen», berichtet Marcel Schlatter, Mediensprecher der Zuger Strafverfolgungsbehörden.

«Täterschaft ist noch unbekannt»

Vier Tage nach der brutalen Gewalttat hofft die Zuger Polizei nun auf eine heisse Spur aus der Bildanalyse des eingeschickten Videomaterials, das sie von den SBB erhalten hat. «Es handelt sich bei den Aufzeichnungen im Wesentlichen um die eigentliche Tatzeit», erklärt Schlatter. «Noch ist die Täterschaft unbekannt», sagt der Mediensprecher. Weitere Zeugen hätten sich bislang nicht gemeldet. Derweil fragt sich so mancher, mit welchem Strafmass derartige Gewalttäter zu rechnen haben, nach denen wegen Angriffs mit versuchter, schwerer Körperverletzung gefahndet wird.

Was ist als Strafe zu erwarten?

«Solange die Täterschaft nicht gefasst ist, sind auch die Hintergründe der Tat unklar», sagt Schlatter. Angriff als rechtliche Qualifikation sei infolgedessen eine Mutmassung. Für einen Angriff sehe das Schweizerische Strafgesetzbuch Art. 134 eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor – falls es sich um erwachsene Täter handelt.

Wolfgang Holz

Den ausführlichen Artikel lesen Sie am Mittwoch in der Neuen Zuger Zeitung.

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