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Energiewende

Nidwaldner Regierung sieht für alpine Solaranlagen nur wenig Potenzial

Die Produktion von Solarstrom in den Alpen soll die Abhängigkeit des Landes von fossilen Energieträgern verringern. Die Umsetzung erweist sich im Kanton Nidwalden aber als sehr anspruchsvoll. Auf den Bau von alpinen Solaranlagen wird vorerst verzichtet.

Mittels alpinen Solaranlagen soll schweizweit die jährliche Stromproduktion innert kurzer Frist um zwei Terawattstunden (TWh) erhöht werden. Dieses Ziel wurde zur Beseitigung der potenziellen Strommangellage im Jahr 2022 im Energiegesetz des Bundes festgehalten. Laut der Nidwaldner Kantonsregierung ist die Umsetzung aber «sehr anspruchsvoll», wie es in einer am Montag verschickten Mitteilung heisst.

Landrat Jonas Tappolet (GLP, Ennetbürgen) und Mitunterzeichnende halten in einer Interpellation fest, dass der sogenannte Solarexpress in Nidwalden aufgrund von wirtschaftlichen Überlegungen ausgebremst wird. Für Investoren sei es wichtig, in der kurzen verbleibenden Zeit bis zum Ablauf der Frist zur vereinfachten Planung und Realisierung von alpinen Solaranlagen Planungssicherheit zu schaffen. Die Frist läuft Ende 2025 aus.

Besondere Umweltbedingungen

Das kantonale Elektrizitätswerk Nidwalden (EWN) hat an zwei Standorten umfassende Abklärungen für eine alpine Solaranlage vorgenommen und festgestellt, dass die besonderen Umweltbedingungen wie Steilheit, Schneedrücke, Lawinen und Rutschprozesse sowie Steinschlag eine Realisierung erschweren. Die zusätzlichen Kosten für notwendige Schutzmassnahmen beeinträchtigten die Wirtschaftlichkeit der Projekte trotz Fördermassnahmen stark. Das EWN habe deshalb beschlossen, vorerst auf den Bau von alpinen Solaranlagen zu verzichten, teilt die Regierung mit.

«Dem Regierungsrat sind keine weiteren Investoren bekannt, die den Bau einer alpinen Solaranlage im Kanton Nidwalden prüfen», hält Landwirtschafts- und Umweltdirektor Joe Christen auf eine Frage im Vorstoss fest. Schweizweit verlaufe die Planung von alpinen Solaranlagen allgemein sehr schleppend. Man habe den Spielraum auf kantonaler Ebene soweit möglich genutzt, um die Rahmenbedingungen zu verbessern, so Christen weiter.

Aus Sicht des Regierungsrates sollte auf nationaler Ebene eine Lockerung der minimalen Jahresproduktion von 10 Gigawattstunden pro Anlage geprüft werden, damit das Interesse von Investoren steigt. In Nidwalden fehlten genügend grosse und zusammenhängende Flächen, in denen die Naturgefahren mit vertretbarem Aufwand beherrschbar seien, um das Kriterium der Mindestproduktion zu erfüllen. Auf die Frage, ob der Verzicht des EWN für eine alpine Solaranlage der Eignerstrategie des Regierungsrates entspricht, sagt Joe Christen: «Der Regierungsrat hat die Aufgabe, die langfristige strategische Ausrichtung des EWN in der Eignerstrategie zu definieren. Es ist nicht seine Aufgabe, die operative Tätigkeit des EWN laufend zu überwachen.»

Weiterhin alle Möglichkeiten prüfen

Die Arbeiten des Kantons konzentrierten sich auch auf das Schutz- und Nutzungskonzept für erneuerbare Energien hinsichtlich Stromproduktion. Es solle die Grundlage für die Anpassung des Richtplans in den Bereichen Wasserkraft, Windkraft und Photovoltaik ausserhalb der Bauzone bilden. Zudem ist das neue Bundesgesetz über die Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für Windenergieanlagen seit dem 1. Februar 2024 in Kraft.

Im Kanton Nidwalden würden erste Grundlagen für die Nutzung der Windkraft erarbeitet. Die bisherige Prüfung zeige jedoch ein geringes Potenzial aufgrund der windarmen Lage und anderen landschaftlichen Gegebenheiten. «Der Kanton Nidwalden wird weiterhin alle Möglichkeiten prüfen, um die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern und die Rahmenbedingungen für potenzielle Investoren zu verbessern», so Joe Christen weiter. (dvm)

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