Der Nidwaldner Regierungsrat unterzieht das kantonale Mehrwertabgabegesetz einer Teilrevision, um es an die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichts anzupassen und die Handhabung zu vereinfachen. Mehrwertabgaben fallen an, wenn Grundstücke durch planerische Massnahmen wie Einzonungen im Wert steigen.
Kernpunkt der Revision ist die Einführung einer einheitlichen Freigrenze von 30'000 Franken: Liegt der Wertzuwachs darunter, entfällt die Abgabe. Damit wird die bisherige Doppelprüfung nach Fläche und Wert abgeschafft, wie die Staatskanzlei mitteilt.
Zudem wird klarer geregelt, wann die Abgabe bei Verkäufen oder Überbauungen fällig wird. Bei Erbschaften, Schenkungen oder beim güterrechtlichen Ausgleich zwischen Ehegatten bleibt die Abgabe ausgenommen. Für kleinere Bauten und Abstellplätze entfällt die sofortige Fälligkeit. Neu wird auch präzisiert, dass sich die Abgabe bei Teilverkäufen anteilig nach den tatsächlich übertragenen Nutzungsmöglichkeiten bemisst, statt pauschal für die gesamte Parzelle. Laut Baudirektorin Therese Rotzer-Mathyer soll die Revision bundesrechtskonforme, transparente und praktikable Regeln schaffen, die Rechtssicherheit erhöhen und den administrativen Aufwand verringern. Die Vorlage befindet sich bis zum 28. November in der Vernehmlassung. Danach folgt die Bereinigung und die Beratung im Landrat. In Kraft treten sollen die neuen Bestimmungen per 1. Januar 2027. (rem)
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