(sb) Zur Teilrevision der Ortsplanung sind neun Einsprachen eingegangen. Dies teilt die Gemeinde auf Anfrage mit. Konkret umfasst die Teilrevision drei Bereiche: Gewässerraumfestlegung, Umzonungen in Sempach Station sowie weitere Änderungen der Planungsinstrumente.
Die Gewässerraumfestlegung ist nötig, weil der Bund bereits im Jahr 2011 die Gesetzgebung über den Schutz der Gewässer angepasst hat. Die Situation in Neuenkirch entspricht noch nicht der revidierten Gewässerschutzgesetzgebung. Sieben der neun Einsprachen beziehen sich auf die Gewässerraumfestlegungen sowie die Berechnung von einzelnen Gewässerraumbreiten.
In Sempach Station ist ein Überangebot an Gewerbe-, Dienstleistungs- und Büroflächen feststellbar. Im Gebiet Eichweid soll darum eine Mischnutzung aus Dienstleistung und Wohnen möglich werden. Beim Seepark soll für die noch nicht überbauten Baubereiche ein höherer Wohnanteil möglich sein.