notifications
Obwalden

Neues Schuljahr – neues Bildungsgesetz

Das überarbeitete Bildungsgesetz tritt am 1. August in Kraft. Die Bestimmungen zur frühen Sprachförderung folgen am 1. Januar 2027.
Die frühe Sprachförderung in Obwaldner Schulen kann ab dem Schuljahr 2027/28 beginnen.
Bild: Symbolbild: Bruno Kissling/Oltener Tagblatt

Nachdem das Obwaldner Stimmvolk am 30. November 2025 den Nachtrag zum Bildungsgesetz angenommen hatte, hat der Regierungsrat das Inkrafttreten des Gesetzesnachtrags auf den Beginn des Schuljahres 2026/27 festgelegt. Wie die Regierung bekanntgibt, hat sie gleichzeitig Anpassungen an Folgeerlassen verabschiedet, welche die Umsetzung der Gesetzes- und Verordnungsanpassungen konkretisieren, beispielsweise zur Gestaltung der Basisstufe. Diese Folgeerlasse erarbeitete das Bildungs- und Kulturdepartement in enger Abstimmung mit den Schulen der Einwohnergemeinden.

Zugang zum pädagogischen Medienzentrum folgt später

Die Bestimmungen zur frühen Sprachförderung treten am 1. Januar 2027 in Kraft. Entsprechende Angebote können somit durch die Einwohnergemeinden auf das Schuljahr 2027/28 eingeführt werden. Die Sicherstellung des Zugangs zu einem pädagogischen Medienzentrum tritt per 1. Januar 2028 in Kraft.

Mit dem Entscheid zum Inkrafttreten und der Verabschiedung der diversen Folgeerlasse bis im Sommer 2026 können die umfangreichen Arbeiten an der Bildungsgesetzgebung erfolgreich abgeschlossen werden. «Mit dem Nachtrag erhalten die Schulen zeitgemässe Rahmenbedingungen für eine qualitätsvolle Schulentwicklung», wird Bildungsdirektor Christian Schäli zitiert. «Es freut mich, dass wir durch den Einbezug aller Bildungspartner und die strukturierte Arbeitsweise eine ausgewogene und nachhaltige Vorlage zu einem guten Abschluss bringen konnten.» (unp)

Kommentare (0)