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Kanton Uri

Neuer Arbeitstarif für ambulante ärztliche Leistungen

Ab dem 1. Januar 2026 gilt im Kanton Uri ein neuer Arbeitstarif von für ambulante ärztliche Leistungen. Damit wird die Umstellung von der bisherigen Tarifstruktur Tarmed zur neuen Struktur Tardoc vollzogen.

Ab dem 1. Januar gilt im Kanton Uri für ambulante ärztliche Leistungen ein neuer Arbeitstarif von 0,88 Franken pro Taxpunkt. Damit wird der Wechsel von der bisherigen Tarifstruktur Tarmed zur neuen Struktur Tardoc umgesetzt, die der Bundesrat am 30. April 2025 genehmigt hat. Das schreibt die Urner Standeskanzlei in einer Mitteilung.

Der neue Arbeitstarif ersetze den seit vielen Jahren unveränderten Taxpunktwert von 0,86 Franken. Die Anpassung erfolge aus mehreren Gründen. Zum einen sei der Tarif für ambulante ärztliche Leistungen im Kanton Uri trotz Teuerung und steigender Kostenentwicklung seit mehr als 15 Jahren unverändert. Ein moderat höherer Tarif solle helfen, die Standortattraktivität des Kantons zu verbessern und die medizinische Grundversorgung zu sichern. Auch wenn sich in den vergangenen Jahren die Ärztedichte verbessert habe, liegt Uri immer noch unter dem Schweizer Durchschnitt. Zusätzlich gehe es dem Kanton mit der Erhöhung des Arbeitstarifs auch darum, die Ambulantisierung im Gesundheitswesen zu stärken und so kostenintensivere stationäre Behandlungen, wo möglich, zu vermeiden.

Der Arbeitstarif ist provisorisch und gilt, bis die Tarifpartner einen definitiven Tarif vereinbart haben oder der Kanton einen solchen festgesetzt hat, heisst es weiter. Eine allfällige Differenz zwischen dem Arbeitstarif und dem späteren definitiven Tarif werde rückwirkend zwischen den Krankenversicherern und den Leistungserbringern ausgeglichen. (zvg)

Im Kanton Uri gilt ab nächstem Jahr ein neuer Tarif.
Bild: Symbolbild: Christian Beutler/Keystone
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