Die vielen Stellungnahmen haben ihre Wirkung nicht verfehlt: Gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf wurde die Botschaft in einigen Punkten überarbeitet.
Zur Erinnerung: Mit der Revision möchte die Luzerner Regierung unter anderem ambulante Angebote für Menschen mit Behinderung fördern. Vor allem Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene sollen in ihrer Selbstbestimmung gefördert werden.
Trotz Kritik – Regierung hält an neuer Abgeltung fest
Gesetzlich verankert werden soll zudem ein neues Abgeltungssystem für soziale Einrichtungen im stationären Bereich für Erwachsene mit Behinderung. Die Institutionen müssen neu den individuellen Betreuungsbedarf (IBB) erheben – was teils auf heftige Kritik gestossen ist (Artikel vom 23. Mai). Trotz dieser Vorbehalte möchte die Regierung am IBB festhalten.
Zugeständnisse gemacht hat die Regierung indes bei der neuen unabhängigen Beratungsstelle, die den Bedarf an ambulanter Betreuung ermitteln soll. Diese soll nun nur für Erwachsene eingesetzt werden. Angepasst wurde auch die Neuregelung zum Fremd- und Eigenkapital der sozialen Einrichtungen. Diese werden weniger eingeschränkt, als ursprünglich geplant.
Das revidierte Gesetz soll 2020 in Kraft treten. Die dazugehörende Verordnung sowie der Bericht zur Angebotsplanung 2020–2023 liegt nun noch bis am 12. Juli öffentlich auf.