Roman Hodel
Roman Hodel
Es ist vollbracht: Nach 33 Jahren – und im zweiten Anlauf nach 2016 – erhält die Gemeinde Horw ein neues Parkplatzreglement. Der Einwohnerrat hat es am Donnerstag in der zweiten Lesung einstimmig genehmigt. Es regelt, wer auf Privatgrund wo wie viel Parkplätze bauen darf oder muss. Dafür gibt es künftig drei verschiedene Zonen:
- In Horw Mitte sind die Einschränkungen für Bauherrschaften am grössten, weil die ÖV-Erreichbarkeit am besten ist. Hier dürfen nur noch halb so viele Parkplätze gebaut werden – bei einem Normbedarf von einem Parkplatz pro 100 Quadratmeter Wohnfläche heisst dies 0,5.
- Im restlichen Talboden beträgt die Reduktion 20 Prozent, macht 0,8 Parkplatz pro 100 Quadratmeter.
- Auf der Halbinsel und den meisten Hanglagen hingegen gilt der Normbedarf.
Seit der ersten Lesung im Februar hat der Gemeinderat einige vom Parlament und auch vom Bürgerkomitee «für genügend Parkplätze im Eigenheim» beanstandete Punkte überprüft und teilweise angepasst. Dies wurde von den meisten Parteisprechern positiv erwähnt. «Wir sind froh über diese Kompromisslösung, mit der wir weitherum eine Vorreiterrolle einnehmen werden – und hoffen deshalb auf die Finalisierung heute Abend», sagte Jürg Biese (FDP) in der Debatte. Von einem «zeitgemässen Reglement» sprach Martin Eberli (L20):
«Weil einige unserer Änderungsvorschläge inzwischen eingeflossen sind, verzichten wir auf weitere Anträge – auch damit es bei einer Volksabstimmung bestehen kann.»
Trotz grosser Einigkeit bot die zweite Lesung noch Gesprächsstoff. Strittigster Punkt diesmal war die Sache mit den Abstellplätzen. Im Artikel 2, Absatz 1, heisst es dazu: «Als Abstellplatz gilt die Fläche, die für das Parkieren eines Fahrzeugs geeignet und bestimmt ist.» Die SVP beantragte hier den Zusatz: «Nicht als Abstellplatz gelten Abstellplätze für Liebhaberfahrzeuge, Oldtimer oder Anhänger.» Damit entsprach die Partei einer zentralen Forderung des Bürgerkomitees. Reto von Glutz (SVP) sagte:
«Springen Sie über Ihren Schatten und stimmen Sie unserem Antrag zu.»
Zumindest Stefan Maissen (FDP) bot Unterstützung an: «Es schadet dem Reglement nicht, diesen Nebenschauplatz zu übernehmen.» Dies sah der zuständige Bauvorsteher Thomas Zemp (CVP) allerdings ganz anders: «Es wäre eine materielle Anpassung von grosser Tragweite. Neu sagen wir plötzlich, was kein Abstellplatz ist.» Er erwähnte, dass dieser Punkt bei der ersten Lesung überhaupt nicht Anlass zu Diskussionen gegeben habe und im Übrigen der Vorprüfung des Kantons standhalte: «Selbst die Initiative fordert keine Änderung diesbezüglich, aber das Komitee will einmal mehr seine Interessen maximal berücksichtigen lassen.» Das mit der Tragweite fand Reto von Glutz dann aber doch reichlich übertrieben:
«So viele Sammler von Oldtimern sind mir auch wieder nicht bekannt.»
Durchgesetzt hat sich schliesslich der Gemeinderat: Das Parlament lehnte den SVP-Antrag mit 11 zu 16 Stimmen ab. Bauvorsteher Zemp zeigte sich hernach zufrieden: «Es war im Einwohnerrat unbestritten, dass wir ein neues Reglement brauchen.» Zumal man verschiedene Anträge des Parlaments von der ersten Lesung weiterbearbeitet und überdies auch die Anliegen des Komitees berücksichtigt habe, soweit diese rechtlich möglich und politisch vertretbar, also mehrheitsfähig, seien.
Referendum gegen das Reglement ist noch möglich
Noch ist das Reglement jedoch nicht in Kraft. 60 Tage dauert die Referendumsfrist, die eine Volksabstimmung nach sich ziehen könnte. Und: Auch eine Stimmrechtsbeschwerde ist noch möglich – gegen die Gemeindeinitiative des Bürgerkomitees «für genügend Parkplätze im Eigenheim». Diese hat der Einwohnerrat ebenfalls am Donnerstag im Sinne des Gemeinderats mit 21 zu 6 Stimmen für ungültig erklärt – weil sie kantonalem Recht widerspricht.
- Das Legislaturprogramm 2020 bis 2024 wurde einstimmig zur Kenntnis genommen. Darin enthalten sind nicht weniger als 54 Legislaturziele. Darunter als Beispiele die abgeschlossene Teilrevision der Ortsplanung, zumutbare Schulwege und die planungs- und baurechtlich angepasste Grundordnung für den Campus Horw.