Der Kanton Luzern wollte seinen Angestellten einen jährlichen Beitrag an die Mobilität in Form eines Gutscheins für bis zu 300 Franken pro Jahr geben, wenn sie ihren Arbeitsweg überwiegend mit dem ÖV, zu Fuss oder mit dem Velo bewältigen. Da die Mobilitätsgutscheine auf eine unbefristete Zeitdauer hätten eingeführt werden sollen, wäre zur Bewilligung der Ausgabe ein Sonderkredit von 18,25 Millionen Franken nötig gewesen. In der Staatspolitischen Kommission wurde der Antrag des Regierungsrats kürzlich kritisch beurteilt und nur mit knapper Mehrheit gutgeheissen. Die Botschaft über die Mobilitätsgutscheine wäre für die kommende Mai-Session geplant gewesen.
Nun teilt der Kanton jedoch mit, dass sich die Ausgangslage verändert hat. Der Bund habe die Wegleitung über den massgebenden Lohn in der AHV, IV und EO angepasst. Die geplanten Mobilitätsgutscheine werden neu als lohnrelevant beurteilt und unterstehen somit der Sozialversicherungspflicht. Dies habe Auswirkungen auf die rechtliche Beurteilung des Projekts. Mit der Änderung entfalle die gesetzliche Grundlage für die Einführung von Mobilitätsgutscheinen. Eine Umsetzung wie vorgeschlagen sei derzeit nicht möglich. Die Regierung teilt mit, dass sie das Thema weiterverfolgen werde. (fmü)

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