Hergiswil bei Willisau

Kantonsgericht weist Beschwerde ab: Mobilfunkantenne darf gebaut werden

Die Baubewilligung der Antenne auf Hergiswiler Boden ist nun rechtskräftig. Der Streit um diese dauerte über sechs Jahre.

Das Kantonsgericht hat die Beschwerde gegen die Baubewilligung einer Mobilfunkantenne auf Oberlehn in Hergiswil bei Willisau abgewiesen. Die Baubewilligung ist damit rechtskräftig und die Antenne kann gebaut werden, heisst es auf der Website der Gemeinde. Die Anlage soll ab Mitte 2027 erstellt werden.

Wie der «Willisauer Bote» schreibt, dauerte der Streit um die Antenne über sechs Jahre. Die Swisscom reichte 2020 das erste Baugesuch ein, dagegen gab es jedoch eine Sammeleinsprache. Die Einsprechenden befürchteten gesundheitliche Folgen der Mobilfunkstrahlung und bemängelten, nicht rechtzeitig über das Vorhaben informiert worden zu sein.

Swisscom zog das erste Baugesuch zurück und verschob den Standort, der in der Nähe des Menzbergs liegt, um rund 50 Meter, weil der Kanton auf baurechtliche Probleme hingewiesen hatte. Gegen das neue Gesuch gab es erneut Einsprachen. 2022 erteilte der Gemeinderat Hergiswil die Baubewilligung. Das Kantonsgericht hob diese 2023 jedoch auf und verlangte ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission. Danach bewilligte die Gemeinde das Projekt 2024 wieder. Wiederum wurde eine Beschwerde beim Kantonsgericht eingereicht – die nun eben abgewiesen wurde. (fmü)

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